Stopp für den virtuellen Lottoschein
In neun der 16 deutschen Bundesländer können Lotto- und Totospieler bei den staatlichen Lotterien ihre Tipps künftig nicht mehr online abgeben.
Um einer vom deutschen Bundeskartellamt angedrohten Millionenstrafe zu entgehen, werden die deutschen Bundesländer den Online-Tipp bis auf weiteres aus ihrem Internet-Angebot streichen.
Das Kartellamt hatte Ende letzter Woche mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Tippscheine nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben.
Strenge Aufteilung der Geschäfte
Bislang teilen die deutschen Staatslotterien den Markt und die Einnahmen - inklusive der im Internet getippten Einsätze - nach Bundesländern auf.
Die Online-Kunden müssen bei ihrer Registrierung ihren Wohnort angeben und werden so gezwungen, bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes zu spielen und teilweise Preisnachteile hinzunehmen. Das sei eine unerlaubte Aufteilung des Marktes, kritisierte das Kartellamt.
Betroffen sind folgende deutsche Bundesländer:
Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Sachsen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein.
Länder in Gesetzeskonflikt
Mit einer Freigabe des Internet-Lottos kämen die Länder zwar der Forderung des Kartellamts zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes nach. Zugleich verstoßen sie aber gegen ihre eigenen Gesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt.
Außerdem stünde die Ausweitung im Widerspruch zu einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres.
Keine Einschränkung für private Anbieter
Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten habe sich die Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg dazu entschlossen, die Spielteilnahme über das Internet bis auf weiteres zu sperren, teilte die Firma mit.
Private Lottovermittler seien von der Entscheidungen der einzelnen Bundesländer nicht betroffen, sagte am Dienstag eine Sprecherin des Online-Lottoanbieters Tipp 24. Diese arbeiteten zwar mit den staatlichen Lottogesellschaften zusammen, seien aber nicht an Ländergrenzen gebunden und erfüllten somit die Vorgaben des Kartellamtes.
In Deutschland nehmen die Bundesländer über ihr Lotto-Monopol jährlich mehr als acht Milliarden Euro ein.
(Reuters | dpa)