EU-Parlament zur Flugdaten-Affäre
Wenn heute der mit Abstand wichtigste Ausschuss des EU-Parlaments zusammentritt, ist herbe Kritik an der Vorgangsweise der EU-Kommission angesagt. Die kurzfristig anberaumte Sitzung des Innenausschusses in Straßburg wird ganz im Zeichen der Flugdaten-Affäre stehen: die Übermittung personenbezogener Daten durch die Luftfahrtunternehmen auf transatlantischen Flügen.
In dem vom Ausschussvorsitz erstellten Entschließungsantrag wird die "Verärgerung des Parlaments über die Verzögerung, mit der die Kommission das Parlament informiert" hat, ausgedrückt.
Wie aus dem Entschließungsantrag nämlich hervorgeht, war das Thema "Zugriff auf europäische Passagiersdaten durch US-Behörden" seit mehr als 15 Monaten in Verhandlung.
Gruß von ECHELON
Wie Hamilton Baird von der "Amadeus"-Geschäftsführung bestätigt,
liegen nahezu gleich lautende Anforderungen nach Zugriff auf
europäischen Passagiersdaten auch seitens der Zollbehörden
Großbritanniens, Kanadas und Australiens vor. Diese vier Staaten -
gewöhnlich ist auch noch Neuseeland dabei - sind die Hauptbetreiber
"Keine rechtliche Basis"
Der unter EU-Kommissar Christopher Patton [Großbritannien] erstellten gemeinsamen Erklärung vom 19. Februar fehle es "an jeglicher gesetzlicher Basis". Zudem könne sie "als Aufforderung an die nationalen Behörden verstanden werden, das Gemeinschaftsrecht nicht einzuhalten".
Von der Kommission - an dieser Stelle als "Wächterin der Verträge" tituliert - wird die Sicherstellung verlangt, dass die Daten in den USA nach Maßgabe der EU-Datenschutzstandards verarbeitet werden, nämlich gegen Datamining [CAPPS, IBIS, Chimera et al]
Auf der Parlaments-Website sollten im Laufe des Tages die englischen und deutschen Versionen des Entschließungsantrags an das Parlament bereitgestellt werden.
Das französische Original liegt der fuZo bereits vor."Last but not least" - die EU Bürger
Weiters wird kritisiert, dass die Kommission bis jetzt eine vorgesehene Bewertung der US-Datenschutzstandards unterlassen habe. "Last but not least" habe man es versäumt, die EU-Bürger zu informieren, "die als Erste über den Verbleib der sie betreffenden Daten informiert werden sollten".
Geplant ist eine Aussprache und gegebenenfalls eine Annahme eines Entschließungsantrags nach Artikel 37 der Geschäftsordnung des Europa-Parlaments. Es ist im EU-Parlament generell üblich, dass Entschließungsanträge des Innenausschusses stets mit breiter Mehrheit verabschiedet werden.
Mit "Entschließungsantrag" ist auch die Crux formuliert, denn sehr wahrscheinlich wird auch ein gleich lautender Beschluss des EU-Parlaments reine Meinungsäußerung des Parlaments bleiben, das in dieser Sache keine weiteren Kompetenzen hat.