Ministerrat segnet Mediengesetznovelle ab
Im Ministerrat ist am Mittwoch eine leicht abgewandelte Novelle zum Mediengesetz beschlossen worden, die die Archivierung von Online-Medien durch die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) regelt.
Bereits im Juni wurde die entsprechende Novelle zum Mediengesetz beschlossen. Am Mittwoch wurde nun aber im Ministerrat eine leicht veränderte Fassung abgesegnet, in die unter anderem Anregungen der Wirtschaftskammer, etwa bei den Impressums- und Offenlegungspflichten für Websites, eingearbeitet wurden.
Die ÖNB erhält mit der Novelle, die vom Ministerrat beschlossen wurde, eine Sammelermächtigung, maximal viermal jährlich alle öffentlich zugänglichen Online-Medien mit at.-Domain oder mit inhaltlichem Bezug zu Österreich automatisiert zu sammeln und zu speichern.
Ab 1.1.2009 in Kraft
Laut Medienministerium tritt die Novelle mit 1.1.2009 in Kraft, die ÖNB muss die Medieninhaber vor Beginn der Sammlung darüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Bei periodischen elektronischen Medien, die einer Zugangskontrolle (Passwort) unterliegen oder wenn die automatische Abspeicherung aus technischen Gründen nicht möglich ist, müssen die Inhaber ihre Medieninhalte an die Nationalbibliothek abliefern, sobald sie dazu aufgefordert werden
Web-Start-ups ausgenommen:
Nach Verhandlungen mit dem zuständigen Bundeskanzleramt (BKA) und der ÖNB setzte sich die Wirtschaftskammer erfolgreich dafür ein, dass Unternehmen im Online-Bereich, die sich gerade in der Aufbauphase befinden, durch ihre Ablieferungsverpflichtungen an die ÖNB während der ersten zwei Jahre kein finanzieller Mehraufwand erwächst.
Sollte die ÖNB innerhalb dieser zwei Jahre dennoch die Inhalte von Websites solcher Start-ups speichern wollen, so wird sie das den betroffenen Unternehmen mitteilen und die dadurch allenfalls entstehenden Mehrkosten selbst tragen.