Schaar bleibt Bundesdatenschützer
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist mit großer Mehrheit vom Parlament in seiner Funktion bestätigt worden. Schaar will sich nun verstärkt dafür einsetzen, dass der Datenschutz als Grundrecht in die Verfassung Deutschlands aufgenommen wird.
Schaar wurde vom Bundestag für eine weitere Amtszeit gewählt. Mit den Stimmen von 484 Abgeordneten wurde der 54-Jährige am Mittwoch für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Er erhielt 52 Gegenstimmen, zwölf Abgeordnete enthielten sich.
Mehr Unabhängigkeit gefordert
Der den Grünen angehörende Datenschutzexperte hat sein Amt seit Ende 2003 inne. Er kann nur einmal wiedergewählt werden. Schaar untersteht als Datenschutzbeauftragter dem Bundesinnenministerium, ist aber nicht an dessen Weisungen gebunden.
In jüngster Zeit sind Forderungen laut geworden, den Datenschutzbeauftragten künftig direkt an das Parlament anzubinden. Er müsse eine ähnlich starke Stellung bekommen wie der Wehrbeauftragte des Bundestags, hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gefordert.
Unterstützung von der Union
Vor fünf Jahren war Schaar gegen den Widerstand der damals oppositionellen CDU/CSU-Fraktion gewählt worden. Die Wiederwahl Schaars hatten jetzt als Erste Unionspolitiker vorgeschlagen.
Der 54-jährige Volkswirt war bis 2000 Landesvorstandssprecher der Hamburger Grünen. In der Hansestadt war Schaar bis 2002 stellvertretender Datenschutzbeauftragter. Danach machte er sich als Berater für Internet-Sicherheit selbstständig.
Datenschutz als Grundrecht
Schaar kündigte an, sich in seiner zweiten Amtszeit dafür einzusetzen, dass der Datenschutz als Grundrecht in die Verfassung aufgenommen wird. "Das ist eine politische Frage, keine rein rechtliche. Es geht letztlich darum, die Informationsgesellschaft demokratisch zu gestalten." Für wichtig hält es Schaar ferner, die Kompetenz für den Datenschutz bei jungen Menschen zu stärken.
Der Datenschutzbeauftragte will zudem für das Recht der Bürger eintreten, von Bundesbehörden Auskünfte über Verwaltungshandeln zu erfragen. Das Interesse an dem seit knapp drei Jahren geltenden Gesetz sei noch steigerungsfähig. "Dabei geht es um die Transparenz von Verwaltungshandeln." Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, selbst über ihre Daten zu bestimmen.
Überprüfung von Telekoms
Nachdrücklich forderte Schaar eine bessere Ausstattung seines Amts mit derzeit knapp 70 Mitarbeitern. "Wir brauchen mehr Kapazität, um unsere Aufgabe, die mit zunehmender Informationsverarbeitung immer wichtiger wird, ordentlich wahrzunehmen." Dazu gehöre auch die Überprüfung von Telekommunikationsunternehmen. "Es muss dringend eine Verstärkung geben. Eine Aufstockung um 20 bis 30 Prozent müsste es schon sein."
Kritisch äußerte sich Schaar zum Amtssitz Bonn. "Ich habe nie mit meiner Meinung hinter dem Berg gehalten, dass ich die Ansiedlung der Dienststelle in der Nähe von Regierung und Parlament für sinnvoll hielte." Bei einer Verlegung müssten das Bonn-Berlin-Gesetz und auch der Bestandsschutz für die Mitarbeiter in Bonn beachten werden.
Interesse für Datenschutzthemen gestiegen
Rückblickend auf seine erste Amtszeit stellte Schaar ein deutlich gestiegenes Interesse am Datenschutz fest. In letzter Zeit gebe es eine sehr viel intensivere Diskussion über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. "Unternehmen sammeln in weitaus größerem Umfang persönliche Daten als Behörden. Das bedeutet, dass dort auch das Risiko eines Missbrauchs deutlich zugenommen hat." Schaar begrüßte die Gesetzesvorhaben, einen überbordenden Adresshandel einzuschränken.
(dpa/AFP)