© ORF.at/Martin Hieslmair, Motorhaube eines Polizeiautos

Schwacher Schutz für EU-Polizeidaten

KONTROLLE
28.11.2008

Die EU-Innenminister haben den lange erwarteten Rahmenbeschluss zum Datenschutz in der polizeilichen Zusammenarbeit in der Union angenommen. EU-Datenschützer Peter Hustinx kritisiert, dass das Papier nicht den Datentausch mit Drittstaaten wie den USA ausreichend berücksichtige.

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In einer Aussendung vom Freitag begrüßte Hustinx den Beschluss als erste Datenschutzbestimmung in der für Sicherheitsfragen zuständigen "dritten Säule" der Union. Hustinx mahnt allerdings zahlreiche Verbesserungen an.

Keine Sicherheit beim Datenaustausch

So unterscheide der vorliegende Beschluss nicht zwischen den Daten von Verdächtigen, verurteilten Kriminellen, Zeugen und Opfern. Diese Unterscheidungen seien aber zu berücksichtigen, um entsprechende feinkörnigere Datenschutzbestimmungen einführen zu können.

Weiters wies Hustinx darauf hin, dass der Beschluss nicht den Datenaustausch mit Drittländern erfasse. Hierfür müsse ein gemeinsamer EU-Standard eingeführt werden. Ein Beispiel hierfür wäre der bereits praktizierte Austausch von Fluggastdaten (PNR) mit den Diensten der Vereinigten Staaten. Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedsstaaten lediglich zu einem "angemessenen" Schutz der Daten, wenn diese an Drittstaaten übermittelt werden.

"Gefahr in Verzug"

Außerdem enthält der Rahmenbeschluss auch Bestimmungen, die es den Behörden bei "Gefahr in Verzug" ermöglichen, Daten mit Drittstaaten auszutauschen, ohne vorher die Zustimmung des Landes einholen zu müssen, aus dem die Daten ursprünglich stammen. Die vom Datentausch betroffenen Personen können, aber müssen nicht darüber informiert werden, was mit ihren Daten passiert.

Hustinx pocht auch darauf, den Datenschutz in der dritten Säule auf das Niveau der EG-Richtlinie 95/46/EC anzupassen, die in der ersten Säule der Union gültig sei. Diese lege unter anderem fest, wie die erfassten persönlichen Daten weiterverarbeitet werden dürften. In der vom Rat angenommenen Fassung tangiert der Rahmenbeschluss die bisherigen Datenschutzrichtlinien der Union nicht.

(futurezone/Günter Hack)