Verfassungsrichter beraten weiter über SPG

DEZEMBER-SESSION
30.11.2008

Die umstrittene Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beschäftigt weiterhin den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Auch ein videogestütztes Verkehrskontrollsystem wird geprüft.

Die Verfassungsrichter beschäftigen sich in ihrer am Montag beginnenden Dezember-Session mit der Prüfung des SPG. Die Provider Freewave, T-Mobile und Silver Server und die Wiener Gemeinderätin Marie Ringler (Grüne) hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht, weil sie die Möglichkeit der Behörden, in angeblichen Notfällen auch ohne richterliche Genehmigung Handy- und Internet-Daten abzufragen, für verfassungswidrig halten.

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Außerdem kritisieren sie, dass damit die umstrittene "Vorratsdatenspeicherung" (für die es noch keine eigene Rechtsgrundlage gibt) vorweggenommen würde. Bei dem sehr umfangreichen Verfahren sei mittlerweile ein zusätzlicher Antrag eingelangt, weshalb die Beratungen auch nach der Session fortgesetzt werden sollen, heißt es im Verfassungsgerichtshof. Dazu ist im Frühjahr eine öffentliche Verhandlung geplant.

Verkehrskontrollsystem wird geprüft

Geprüft werden in der Dezember-Session der Verfassungsrichter auch die Grenzen der Videoüberwachung. Ein Autofahrer hatte sich an den VfGH gewandt, weil er in Tirol wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bestraft wurde. Gemessen wurde sie mit einem videogestützten Verkehrskontrollsystem: Mehrere Kameras fotografieren dabei die Autos, das System errechnet Geschwindigkeit und Abstände.

Der Autofahrer wandte sich an die Verfassungsrichter, weil das Überwachungssystem (es handelt sich nicht um eine Section-Control) ohne gesetzliche Grundlage betrieben werde und sieht sich unter anderem in seinem Grundrecht auf Datenschutz verletzt.

(APA)