EU-weiter Schutz für Patientendaten gefordert
EU-Datenschützer Peter Hustinx hat seine Empfehlungen für den europaweiten Austausch von Patientendaten vorgestellt. Die Datenschutzvorschläge der Kommission hält er für zu vage.
EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatte am 2. Juli eine Empfehlung zur grenzübergreifenden Operabilität elektronischer Patientendatensysteme veröffentlicht. Die Kommission will den Einsatz von IKT-Lösungen im Gesundheitswesen fördern. Beispielsweise soll es möglich sein, dass EU-Bürger, die auf Reisen in der Union einen Arzt aufsuchen müssen, von diesem ihre elektronische Krankenakte abrufen lassen.
Hustinx, der oberste Datenschützer der Union, trat nun in einer Aussendung vom Mittwoch dafür ein, europaweit gültige Rahmenbedingungen für den Schutz der Patientendaten zu schaffen. Es sei dafür zu sorgen, dass in den Mitgliedsstaaten gleich hohe Sicherheitsstandards für den Schutz der Gesundheitsdaten geschaffen werden. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass Datenschutzprinzipien bereits in der Software-Entwicklung berücksichtigt werden.
Harmonisierung der Sicherheitsstandards
Hustinx fordert, dass die Definition für "Gesundheitsdaten" alle persönlichen Daten umfasst, die eine deutliche Verbindung zum Gesundheitszustand einer Person haben. Weiterhin sei in eine künftige EG-Richtlinie ein Artikel zum Datenschutz einzufügen, in dem die Verantwortlichkeiten der Mitgliedsstaaten genau definiert und Weiterentwicklungsmöglichkeiten festgelegt seien, beispielsweise was die Harmonisierung der Sicherheitsstandards angehe. Die bisherigen Vorschläge der Kommission seien zu vage, so Hustinx.
Im Vorschlag zur Einführung der elektronischen Verschreibung von Medikamenten ("E-Prescription") sei der Datenschutz zu berücksichtigen. Ebenso mahnte Hustinx an, die bereits bestehenden Datenschutzrichtlinien der EU ausdrücklich in die E-Health-Bestimmungen einzubinden.