Datenschützer kritisiert Benotung im Internet
Gefahr grober Persönlichkeitsverletzungen
Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür warnt vor der Benotung von Personen im Internet. Es bestehe die Gefahr "grober Persönlichkeitsverletzungen", schreibt der Experte der Schweizer Eidgenossenschaft in einem aktuellen Newsletter.
Bei einigen Bewertungswebseiten könnten "Nutzer unter falschem Namen unkontrolliert auch unfaire und unseriöse Meinungen über andere publizieren, ohne Konsequenzen" fürchten zu müssen, heißt es in der Aussendung.
Problem ausländische Webseiten
Newsletter der Schweizer Eidgenossenschaft
Hinzu kommt, dass einmal im Internet veröffentlichte Daten kaum mehr auszumerzen sind. Gerade bei ausländischen Webseiten sei es schwierig für einen Betroffenen, gegen unwahre und ehrverletzende Aussagen vorzugehen.
Der Datenschützer zweifelt auch daran, dass Bewertungssites ihr Ziel erreichen und Konsumenten tatsächlich eine Entscheidungshilfe bieten. Eine solche Webseite stellt in seinen Augen höchstens "qualitativ mangelhafte Informationen" zur Verfügung - auch weil einige Berufsleute ihre Note durch anonymes Eigenlob aufwerten.
Pranger-Webseiten am Pranger
Gänzlich jenseits von Gut und Böse sind für den Datenschutzbeauftragten die so genannten Pranger-Websites, wo beispielsweise anonym über Nachbarn oder Arbeitskollegen hergezogen wird und das mit Namen, Adressen und weiteren Angaben zu den Opfern.
Dieses Mobbing und Terrorisieren im Internet könne den Verfolgten nicht nur enorm schaden, es sei auch strafbar. Allerdings haben die Täter gute Chancen davon zu kommen, denn "die juristische Verfolgung ist aufwändig und verspricht über die Landesgrenzen hinweg wenig Erfolg".
Schutz vor Schmutz im www
Thür will deshalb die Betreiber von Noten-Sites in die Pflicht nehmen. Diese sollen den Benutzerkreis klar definieren und einschränken. Der Datenschutzbeauftragte plädiert auch dafür, dass Vorgaben gemacht werden, wie Angestellte zu benoten sind.
Der Bewertete müsse vor einer Veröffentlichung informiert werden, wie dies das Schweizer Datenschutzgesetz vorschreibt. Zudem müssten Daten von Betroffenen gelöscht werden, wenn diese es verlangten. Thür empfielt den Betreibern ferner selbst den Rotstift im Netz anzusetzen und Verleumdungen und Schmähungen von sich aus zu löschen.
(sda)