Neue Hürden für Datenhändler
Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Datenschutzregeln beschlossen. Der Gesetzesentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbietet unter anderem grundsätzlich die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen.
Bisher können private Daten wie Adresse, Alter und Kontonummern verkauft werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Nun gilt ein Opt-in-Verfahren. Nur wenn die Nutzer dem Weiterverkauf ihrer Daten ausdrücklich zustimmen, dürfen Händler sie an Dritte weitergeben.
Kunde muss Datenweitergabe zustimmen
Gezielte Werbung, etwa durch Anrufe, soll nach dem Entwurf deutlich eingeschränkt werden. Jedoch bleibt es Unternehmen weiterhin erlaubt, sich mit Werbung an die eigenen Kunden zu wenden, auch wenn diese das nicht wollen. Weiterhin ist es für sie möglich, mit nicht adressierten Wurfsendungen oder Zeitungsbeilagen zu werben.
Die Bußgelder sollen künftig höher ausfallen. Verstöße könnten mit bis zu 300 000 Euro bestraft werden, sagte Schäuble. Gewinne aus unerlaubter Verwendung von Daten könnten vom Staat eingezogen werden. Firmen seien in Zukunft verpflichtet, die Öffentlichkeit über Datenschutzpannen zu informieren. Das Gesetz sieht Ausnahmeregelungen vor, etwa für gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden angewiesen seien.
Unternehmen könnten, so der Innenminister, ein Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschlössen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllten. Die Unternehmen bekommen laut Schäuble zur Umstellung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit.
Kritik des Datenschutzbeauftragten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte diese Übergangsfrist als zu lang. Es sei fraglich, ob die Wirtschaft wirklich so viel Zeit brauche, sagte er in Berlin. In der Branche gälten Daten bereits nach einem Jahr als veraltet. Schaar forderte erneut eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Daten. Nur, wenn die Quelle der Daten bekannt sei, könne der Bürger prüfen, ob er die Weitergabe freigegeben habe.
Verbraucherschützer forderten die Bürger zu mehr Sorgfalt auf im Umgang mit den eigenen Daten, etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen. Der Datenhandel sei ein Milliardengeschäft, von dem die Betroffenen aber in der Regel nichts hätten, kritisierte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. In den USA dagegen gebe es Modelle, wo Verbraucher die eigenen Daten vermarkteten und damit den Zwischenhandel ausschalteten. So könnten sie den Gewinn selbst einstreichen.
Eigenverantwortung der Verbraucher
Schäuble räumte ein, dass Datenschutzskandale auch mit der neuen Regelung nicht ausgeschlossen seien. Gesetzesverstöße seien immer möglich. Der CDU-Politiker appellierte an die Eigenverantwortung der Verbraucher. Die Bürger könnten einiges tun, um Datendieben das Handwerk zu legen. Es empfehle sich etwa eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge, da unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen rückgängig gemacht werden könnten.
Die Grünen kritisierten Schäubles Gesetzesentwurf als Mogelpackung. Sie bemängelten die lange Übergangsfrist, die fehlende Kennzeichnungspflicht sowie zahlreiche Ausnahmen bei der Zustimmung zur Datenweitergabe. Verbraucherrechte seien für Schäuble offenbar nach wie vor ein Fremdwort, so Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast.
(dpa/Reuters)