© Bild: Günter Hack/ORF.at, Startendes Flugzeug

PNR: EU und USA schützen Fluglinien

VERHANDLUNGEN
14.12.2008

Kurz vor dem Abgang der Regierung George W. Bushs haben sich die französische EU-Ratspräsidentschaft und das US-Heimatschutzministerium noch auf neue gemeinsame Richtlinien für den Austausch von Flugpassagierdaten (PNR) geeinigt. Geschützt werden aber weniger die Rechte der Bürger als vielmehr jene der Beiträger aus Industrie und Drittstaaten.

Wie das US-Ministerium für Heimatschutz am Samstag (Ortszeit) bekanntgegeben hat, haben sich die Unterhändler aus EU und den USA am Freitag auf neue gemeinsame Prinzipien zum Austausch von Flugpassagierdaten - Passenger Name Records (PNR) - geeinigt. Diese Einigung wiederum soll als Grundlage für das eigentliche Datenschutzabkommen zum Passagierdatentausch dienen.

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Die USA speichern verdachtsunabhängig die Flugpassagierdaten von Menschen, die auf dem Luftweg ihre Grenze überschreiten, 13 Jahre lang. Sie wollen daraus Erkenntnisse zur Terrorbekämpfung ableiten. Auch die EU arbeitet derzeit an einer vergleichbaren Regelung. Die Datensätze beinhalten unter anderem Namen und Adresse des Reisenden sowie dessen Flugroute und können auch Informationen zur Zahlungsweise und zu bevorzugten Nahrungsmitteln (vegetarisch, koscher, halal) enthalten.

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Freibrief für Firmen und Drittstaaten

Die nun zwischen der französischen EU-Präsidentschaft und den USA ausgehandelten Grundsätze betreffen allerdings weniger den Schutz der Daten als vielmehr den Schutz von Zuträgern aus Luftfahrtindustrie und aus Drittstaaten zur PNR-Datenbank.

So sollen besagte Drittstaaten "nicht in eine schwierige Position gebracht werden", wenn sie andere Datenschutzstandards haben als die USA und die EU. Außerdem haben die Unterhändler aus den jüngsten US-Telefonabhörskandalen gelernt, in denen Firmen wie AT&T, die mit den Behörden zusammengearbeitet haben, mit riskanten juristischen Manövern nachträglich vor Klagen betroffener Bürger in Schutz genommen werden mussten. Sie wollen, dass "Privatfirmen und Drittstaaten nicht dafür bestraft werden können, dass sie mit Anti-Terror-Datensammelmaßnahmen kooperieren".

Man bemühe sich darum, so das Heimatschutzministerium, den Menschen, die von den Datensammelmaßnahmen betroffen seien, Sicherheit zu geben. Gleichzeitig sollten die Bemühungen der US- und EU-Unterhändler "die Exekutive, Privatunternehmen und andere Länder dazu ermuntern, ihre Daten auszutauschen ohne davor Angst haben zu müssen, von US- oder EU-Datenschützern belangt zu werden". Es geht also um Haftungsausschluss.

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Offene Fragen

Das US-Heimatschutzministerium weist auch auf offene Punkte in den Verhandlungen hin. So sei es noch nicht sicher, welche Einspruchsmöglichkeiten den Reisenden gewährt werden könnten. Der US-Heimatschutz unterhält mit seinem Programm TRIPS bereits ein System, mit dem Reisende, die sich zu Unrecht von einer Anti-Terror-Maßnahme betroffen fühlen, bei den Behörden beschweren können.

Außerdem wollen die EU und die USA ausschließen, dass sie von "anderen" höhere Datenschutzstandards verlangen, als von ihren eigenen Behörden.

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(futurezone/Günter Hack)