Bundesrat verabschiedet BKA-Gesetz
Mit einer Stimme Mehrheit hat der deutsche Bundesrat das umstrittene BKA-Gesetz gebilligt. Das Gesetz erlaubt unter anderem die verdeckte Online-Durchsuchung von Computern. Es kann nun zum 1. Jänner in Kraft treten.
Trotz des anhaltenden Widerstands der Opposition und zahlreicher Verbände hat der deutsche Bundesrat am Freitag das umstrittene BKA-Gesetz gebilligt. Erst am Donnerstag war das Gesetz nochmals vom Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz wurde mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen beschlossen. Die rot-rote Koalition in Berlin und die Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung stimmten dem Gesetz nicht zu. Es wird am 1. Jänner in Kraft treten.
Online-Durchsuchung genehmigt
Damit darf das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals in seiner Geschichte zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend ermitteln und erhält weitestreichende Abhörbefugnisse etwa zur verdeckten Online-Durchsuchung. Außerdem dürfen künftig auch Ärzte, Journalisten und Anwälte abgehört werden. Geschützt sind lediglich Geistliche, und Abgeordnete. Auch Anwälte, die in den durch die Abhörmaßnahmen untersuchten Fällen als Strafverteidiger tätig sind, dürfen nicht überwacht werden.
Das von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetz war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nochmals geändert worden. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei "Gefahr im Verzug" diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen.
Leichte Nachbesserungen
Geändert wurde auch die Regelung, wonach die Feststellung, ob gesammelte Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen und dann nicht verwendet werden dürfen, nur im Streitfall einem Richter überlassen wird. Jetzt steht die Auswertung durch zwei BKA-Beamte und einen BKA-Datenschützer unter der "Sachleitung" eines Richters. Bei der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern wurde darüber hinaus eine Formulierung geändert.
FDP, Grüne und die Linke lehnen das Vorhaben weiter als verfassungswidrig ab. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat angekündigt, im Jänner gegen das Gesetz Klage am Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen. Er kritisierte dabei vor allem den mangelhaften Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Wegfallen des Zeugnisverweigerungsrechts für Ärzte und Journalisten.
Auch Grüne wollen klagen
Nach der Zustimmung durch den Bundesrat hat die Bundestagsfraktion der Grünen angekündigt, gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe klagen zu wollen. "Die völlig unzureichenden Nachbesserungen der großen Koalition haben bei weitem nicht ausgereicht, um aus dem monströsen BKA-Gesetz eine verfassungskonforme Grundlage für die Arbeit der Polizei zu machen", erklärte der Fraktionssprecher für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, am Freitag in Berlin.
Die Grünen kritisieren unter anderem, dass die Online-Durchsuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche und Anwälte, Journalisten und Ärzte zu Aussagen über ihnen anvertraute Geheimnisse gezwungen würden. "Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig."
Einschnitt in Pressefreiheit
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, dem unter anderem der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, ARD und ZDF und Mediengewerkschaften angehören, kritisiert in einer Aussendung vom Freitag, dass der Richtervorbehalt in seiner konkreten Ausgestaltung keine Garantie für den Informantenschutz sei. Journalisten könnten ihre Informanten nicht mehr wirksam schützen. Damit werde die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland weiter eingeschränkt.
(dpa/AFP/futurezone)