Überwachung weiter auf dem Prüfstand

2009
02.01.2009

Verfassungsgericht prüft umstrittenes Sicherheitspolizeigesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt sich 2009 weiterhin mit dem umstrittenen Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Höchstrichter müssen die Frage klären, ob die neuen Überwachungsrechte der Polizei zu weit gehen. In "Notfällen" darf die Polizei seit einem Jahr nämlich ohne richterliche Genehmigung auf Handy- und Internet-Daten zugreifen.

Keine richterliche Kontrolle

Das seit Anfang 2008 geltende neue Sicherheitspolizeigesetz erlaubt es den Behörden, in Notfällen die "Standortdaten" von Mobiltelefonen abzufragen. Auch für Internet-Verbindungen gibt es eine ähnliche Regelung. Die Betroffenen werden über die Abfragen der Polizei nicht informiert, auch richterliche Kontrolle gibt es nicht, was bereits zu Kritik der Richtervereinigung geführt hat.

Verfassungsbeschwerde

Datenschützer kritisieren die Regelung (Paragraf 53 SPG) als zu schwammig, auch Telekomanbieter wehren sich. Die Provider Freewave, T-Mobile und Silver Server sowie die grüne Wiener Gemeinderätin Marie Ringler hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht, weil sie die Möglichkeit der Behörden, in angeblichen Notfällen auch ohne richterliche Genehmigung Handy- und Internet-Daten abzufragen, für verfassungswidrig halten. Der VfGH hat bereits im vergangenen Jahr über die umstrittene Gesetzesnovelle beraten und wird sich in seiner März-Session weiter damit befassen.

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(APA)