Verfassungsrechtliche Zweifel an E-Voting
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, steht dem Thema E-Voting sehr skeptisch gegenüber. In der "Kleinen Zeitung" (Freitag-Ausgabe) bezweifelt er, dass mit der elektronischen Stimmabgabe die Geheimhaltung gewährleistet ist.
Er als technischer Laie könne er den Beteuerungen, dass das Wahlverhalten sicher geheim bleibe, nicht glauben, meinte Holzinger angesichts der bei der ÖH-Wahl 2009 erstmals erlaubten Stimmabgabe per Computer.
Es sei "nicht erstrebenswert", über die jetzt gegebene Möglichkeit der Briefwahl hinauszugehen. Man sehe doch, "dass die Experten alles nachvollziehen können, was jemals gespeichert worden ist", so Holzinger.
Demokratie braucht Symbole
Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken brauche die Demokratie Symbole - und "die Wahlhandlung, wie wir sie seit 100 Jahren kennen, ist ein starkes", sagte Holzinger.
Auch Holzingers Vorgänger Karl Korinek war vehement gegen den Einsatz von E-Voting bei Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern. Er meinte etwa im November 2007, dass Wählen übers Internet erst zulässig wäre, wenn es "ganz seriöse Vorkehrungen" gibt, die eine geheime Stimmabgabe sicherstellen.
(APA)