Provider fordern Rechtssicherheit

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20.01.2009

Die Anbieter eines Internet-Zugangs sind nach Ansicht des deutschen Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) nicht für illegale Inhalte ihrer Nutzer verantwortlich. Sie fordern nun Rechtssicherheit.

Die Internet-Service-Provider (ISP) stellten lediglich die technische Verbindung zum Internet her, ohne Inhalte und Form der Websites bestimmen zu können. Wenn der Gesetzgeber im Kampf gegen Kinderpornografie und Internet-Piraterie trotzdem gegen die Provider vorgehen wolle, müsse er zunächst klare gesetzliche Regeln schaffen. Das geht aus einem juristischen Gutachten hervor, das der BVDW am Dienstag in Berlin vorstellte.

Sorgfaltspflicht für Content-Hoster

Der BVDW forderte die deutsche Regierung auf, Unsicherheiten für Anbieter wie YouTube, die Inhalte Dritter bereitstellen (Host-Provider), schnell zu beseitigen. Sie seien zwar nicht zur allgemeinen Überwachung der Inhalte verpflichtet. Trotzdem sei es angebracht, für sie eine Art Sorgfaltspflicht festzulegen.

Grundsätzlich sei zunächst derjenige für die Inhalte verantwortlich, der sie ins Netz gestellt habe, danach der Host-Provider und erst am Schluss der ISP (Access-Provider). Per Gesetz müsse außerdem festgelegt werden, dass der Anbieter nicht haften muss, wenn er illegale Inhalte eines Kunden sperrt und dieser sich dagegen wehrt.

Internet-Blockaden "nicht möglich"

Die deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte vergangenen Donnerstag angekündigt, den Zugang zu Kinderpornoseiten sperren lassen zu wollen.

Rechtswidrige Inhalte vollständig zu sperren ist nach Auffassung des BVDW durch den dezentralen Aufbau des Internets nicht möglich. Allenfalls könne man den Zugang zu solchen Inhalten beschränken, was jedoch meist einfach zu umgehen sei.

Oft werde bei einer Sperrung auch das Recht auf Informationsfreiheit beschränkt. Für freiwillige Sperren der Anbieter oder Absprachen zwischen der Musikindustrie und den Anbietern fehlen in Deutschland laut BVDW die gesetzlichen Grundlagen.

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(dpa)