Nationalrat für Pässe mit Fingerabdruck
Novelle zum Passgesetz verabschiedet
Der Nationalrat hat am Mittwoch die Novelle zum Passgesetz verabschiedet, mit der die Fingerprint-Pässe eingeführt werden. Österreich entspricht damit einer entsprechenden Verordnung der EU. Sprecher von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ befürworteten die Novelle, ebenso die zuständige Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Die Grünen äußerten Zweifel daran, ob die Integration zweier Fingerabdrücke in die E-Pässe zur Bekämpfung des Terrorismus beitrage.
Bezüglich der Umsetzung der Novelle sagte ein Sprecher von Maria Fekter am Donnerstag auf Nachfrage von ORF.at, dass die Ministerin nach Herstellung der technischen Voraussetzungen, also der Installation der Fingerabdruck-Scansysteme, im Frühjahr 2009 eine entsprechende Verordnung herausgeben werde. Ein genaues Datum dafür sei noch nicht festgelegt.
Alte Pässe bleiben gültig
Die Fingerabdrücke werden bei den erfassenden Behörden zwei Monate gespeichert und dann gelöscht. Die Produktion der Dokumente übernimmt die Staatsdruckerei. Alte Reisepässe bleiben bis Ablaufdatum gültig. Wer einen neuen Reisepass will, muss in Zukunft seine Fingerabdrücke abgeben. Die Erfassungsgeräte werden derzeit an die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate ausgeliefert. Der Reisepass mit Chip kostet 69,90 Euro.
Das Gesetz regelt auch, wer die digitalen Zertifikate erhält, die es ermöglichen, auf die verschlüsselten Passdaten auf dem Chip zugreifen zu können. Der Innenminister darf demnach auch Behörden anderer Staaten die Zertifikate übermitteln, damit diese die Fingerabdruckdaten auslesen können. Staaten außerhalb der EU dürfen die Zertifikate "nur zur Verfügung gestellt werden, wenn der Staat angemessene Datenschutzstandards einhält, sich den innergemeinschaftlichen Rahmenbedingungen vergleichbaren Regelungen unterwirft und verpflichtet, diese Daten nur für Zwecke der Grenzkontrolle zu verwenden." (§ 22d).
Nächste Schritte
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, nach dem Pässe für Kinder unter zwölf Jahren verbilligt ausgestellt werden sollten. Die EU plant derzeit die verpflichtende Einführung von Fingerabdruckpässen für Kinder ab zwölf Jahren und denkt dabei auch über die Einrichtung einer zentralen Fingerprint-Datenbank für Kinder nach.
Bürgerrechtsorganisationen wie der Chaos Computer Club hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass Fingerabdrücke schnell und einfach mit Haushaltsmitteln gefälscht werden können und die biometrischen Lesegeräte an den Grenzen damit leicht getäuscht werden können.
Personalausweise für Minderjährige
Weiterhin können Minderjährige unter 16 Jahren künftig Personalausweise beantragen, die sich farblich von den Personalausweisen älterer Personen unterscheiden. Der Personalausweis "soll auf den ersten Blick über das Alter des Inhabers Auskunft geben". Derzeit besteht in Österreich allerdings - im Gegensatz zu Deutschland - keine Ausweispflicht.