Kritik an Plänen zum Kinderschutz im Netz

NETZPOLITIK
25.01.2009

Das Vorhaben von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, den wissentlichen Zugriff auf Kinderpornomaterial im Internet unter Strafe zu stellen, ist unter heimischen Experten umstritten.

Technisch gesehen sei es "mit einem gewissen Aufwand" prinzipiell möglich, Zugriffe auf Kinderpornoseiten im Internet zu verfolgen, erklärte Christian Platzer von der TU Wien gegenüber der APA. "Die Polizei muss so eine Seite finden, online lassen und schauen, wer darauf zugreift." Dazu müsse man den Computer des Anbieters in Beschlag nehmen und bei den Internet-Anbietern wegen der Kundendaten nachfragen, so Platzer.

Den gesamten Internet-Verkehr zu protokollieren hält Platzer nicht für zielführend: "Man hat eine bessere Trefferquote, wenn man von den betreffenden Websites ausgeht." Auch einen versehentlichen Verdacht könne man so ausschließen: "Solche Seiten findet man nicht einfach so, man muss sich schon aktiv darum bemühen."

User meist selbst involviert

Kinderpornoangebote spielten sich in einer Community ab, in der meistens jeder selbst Inhalte anbieten müsse, um ein Teil davon zu werden, erklärte Platzer. "Die User sind also mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst involviert."

Neuer Tatbestand "nicht sinnvoll"

Die Weitergabe von Kundendaten sei in Verdachtsfällen schon heute möglich, erklärte Helmut Fuchs von der Universität Wien, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie. Juristisch müsste man allerdings den Tatbestand im Gesetz erweitern, der derzeit nur die Weitergabe und Speicherung von Kinderpornomaterial unter Strafe stellt. "Ich halte das aber nicht für sinnvoll und auch nicht für notwendig", so Fuchs.

Schwierigkeiten sieht er vor allem im Vorsatz: "Man kann nicht vom Anklicken unterscheiden, ob es jemand versehentlich oder absichtlich gemacht hat." Die Verdachtsschwelle werde damit gesenkt, und schon Verdacht führe zu Maßnahmen wie "unangenehmen Fragen".

Warnung vor Generalverdacht

Chris Jeitler von der Bürgerrechtsorganisation quintessenz warnte vor einem "Generalverdacht". Das Ziel, Kunden von Kinderpornomaterial ausfindig zu machen, "darf kein Grund sein, alle österreichischen Internet-Anschlüsse zu überwachen und deren Daten zu sammeln - das weckt auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten für ganz andere Zwecke", so Jeitler. Überwachungen sollten nur "unter richterlicher Kontrolle" und "anlassbezogen" durchgeführt werden dürfen.

Wie Bandion-Ortner ihr Vorhaben genau umsetzen will, ist noch nicht bekannt. Man arbeite gerade an einem Konzept, so eine Sprecherin zur APA. "Wir wollen es dann zusammen mit dem Gewaltschutzpaket ins Parlament bringen."

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(APA)