Bürgerrechtler klagen gegen BKA-Gesetz

DEUTSCHLAND
27.01.2009

Humanistische Union reicht Verfassungsbeschwerde ein

Das umstrittene BKA-Gesetz wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat nach eigenen Angaben am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die seit Jahresanfang geltenden neuen Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) eingereicht. Das Gesetz war Ende Dezember 2008 verabschiedet worden.

Überwachung der Telekommunikation

Das Gericht konnte den Eingang noch nicht bestätigen. Beschwerdeführerin ist die Journalistin Bettina Winsemann alias "Twister", die in Karlsruhe bereits erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung geklagt hatte. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, der unter anderem mit seinem Parteifreund Gerhart Baum gegen das Gesetz klagen will, kündigte am Dienstag seine Beschwerde für Ende Februar an.

Nach den Worten des HU-Bundesvorsitzenden Fredrik Roggan geht das Gesetz mit seinen Überwachungsbefugnissen über das hinaus, was das Verfassungsgericht gerade noch als zulässig einstuft. Beispielsweise gälten in dem Gesetz für die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten nicht die hohen Hürden, die Karlsruhe im Frühjahr 2008 gefordert habe. Auch die Regeln zur Überwachung der Telekommunikation und der Rasterfahndung hält Roggan für grundgesetzwidrig.

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(dpa/futurezone)