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95 Jahre Schutzfrist auf Tonaufnahmen

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13.02.2009

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag dafür gestimmt, die Schutzfristen für Tonaufzeichnungen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Er entspricht damit weitestgehend den Wünschen der Medienindustrie.

Über den Bericht, der von dem Iren Brian Crowley verantwortet wird, der wiederum der rechtskonservativen Fraktion Europa der Nationen (UEN) angehört, wird das EU-Parlament am 2. März in Straßburg abstimmen. Geändert werden soll die Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte.

Leichte Zugeständnisse an Künstler

Der Ausschuss bat auch die EU-Kommission darum, eine Untersuchung darüber zu starten, ob eine entsprechende Verlängerung der Schutzfristen auch für audiovisuelle Dokumente in Angriff genommen werden soll. Bis 2010 soll das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegen.

Die Kommission soll drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen und danach alle vier Jahre untersuchen, ob die Verlängerung der Schutzfristen auch tatsächlich "die soziale Situation der Künstler" verbessert habe, wie es in einer Mitteilung des Parlaments vom Donnerstag hieß.

Der Ausschuss hat demnach den ursprünglichen Entwurf des Berichts leicht abgewandelt, so dass Medienkonzerne nicht aus bereits geschlossenen Verträgen noch im Nachhinein Geld abziehen können. Einen weiteren Kompromiss stellt die Einrichtung eines Fonds für Livemusiker dar, der von den Rechteverwertungsgesellschaften verwaltet werden soll. Der Fonds soll von den Produzenten finanziert werden, die zu diesem Zweck mindestens 20 Prozent der durch die Schutzfristenausdehnung erhaltenen Mittel in ihn einzahlen sollen.

Kritik von Bürgerrechtlern

Inwieweit die Künstler selbst von der Verlängerung der Schutzfristen profitieren, ist in der Branche stark umstritten. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen um 45 Jahre würden Millionen Euro der europäischen Konsumenten in die Taschen der vier großen Musikkonzerne umgeleitet, hieß es in einer Erklärung, die unter anderem vom Dachverband der europäischen Konsumentenschützer (BEUC), der IFLA, die weltweit rund 650.000 Bibliothekare vertritt, der britischen Open Rights Group und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterzeichnet wurde.

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