Apple kämpft gegen iPhone-Hacks
Der Unterhaltungselektronikkonzern Apple wehrt sich gegen die von US-Bürgerrechtlern geforderte Legalisierung von iPhone-"Jailbreaks" in den USA.
In einer Eingabe an das US-Copyright-Office stemmt sich Apple vehement dagegen, das Umgehen der technologischen Schutzmaßnahmen für das iPhone von den Bestimmungen des US-Digital-Millenium-Copyright-Acts (DMCA) auszunehmen. Eine solche Ausnahmeregelung würde zu Urheberrechtsverletzungen führen und das Vertrauensverhältnis zwischen Apple und seinen Kunden stören, hieß es in dem vergangene Woche veröffentlichten Apple-Papier.
Gefordert wurde die Legalisierung der iPhone-"Jailbreaks" von der US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Ausnahmeregelung solle es iPhone-Besitzern erlauben, ihre Geräte mit Programmen zu bestücken, die nicht in Apples App Store angeboten werden, so die US-Bürgerrechtler in einem vergangenen Dezember beim US-Copyright-Office eingereichten Antrag.
"Urheberrechtsverstöße und Sicherheitslücken"
Nicht autorisierte Modifikationen des iPhone würden die Funktionsfähigkeit des Smartphones beeinträchtigen und hätten Sicherheitslücken zur Folge, schrieben Apple-Anwälte an die US-Behörde. Schon heute erhalte Apples Support-Abteilung Millionen von Anrufen wegen Funktionsstörungen bei modifizierten iPhones. Der iPhone-Hersteller sieht in der Forderung der Bürcherrechtler auch einen Angriff auf sein Geschäftsmodell. Die vom Unternehmen integrierten technischen Schutzmaßnahmen hätten ein funktionierendes Ökosystem rund um das iPhone erst ermöglicht. Im iPhone-App-Store seien über 15.000 Applikationen erhältlich, die mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen wurden.
"Grundlage für Innovationen"
EFF-Anwalt Fred von Lohmann wies die Argumente des iPhone-Herstellers in einer Aussendung der Bürgerrechtsorganisation Ende vergangener Woche zurück: Das Herumbasteln an Geräten sei Grundlage für zahlreiche Innovationen und sollte von gesetzlichen Regelungen nicht eingeschränkt werden.
Der DMCA schiebt der Umgehung technologischer Schutzmaßnahmen in den USA einen gesetzlichen Riegel vor. Das US-Copyright-Office in der Library of Congress entscheidet alle drei Jahre über Ausnahmeregelungen. Das nächste Mal steht eine solche Entscheidung im Herbst 2009 an.