AK: Konsumenten zu freigiebig mit Daten
Eine aktuelle Studie der Akademie der Wissenschaften und der Arbeiterkammer zeigt, dass Konsumenten im Internet viel zu offen mit ihren persönlichen Daten umgehen.
Facebook, 123people, Supermarkt-Kundenkarte, Kaufvertrag im Möbelhaus oder Web-Shops: Je mehr und je häufiger Daten von Konsumenten gesammelt werden, umso höher ist das Potenzial für Missbrauch, fasste Harald Glatz, Leiter der Abteilung Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer (AK) Wien, das Ergebnis einer Studie der Akademie der Wissenschaften zum Thema Datenschutz zusammen. Diese wurde am Montag in Wien präsentiert. In den vergangenen zehn Jahren hat die Intensität der Sammlung und Verbreitung von persönlichen Daten deutlich zugenommen, so das Ergebnis.
Maßnahmen und Regeln im Bereich Datenschutz seien notwendig, forderte Glatz. Aber auch Bewusstseinsbildung bei den Konsumenten sei erforderlich. Diese seien oft zu sorglos, was den Umgang mit Informationen über sich selbst angeht, mahnte der Konsumentenschützer.
Arglose Kunden
Egal ob Kundenkarte oder Gewinnspiel - der Verbraucher soll dazu gebracht werden, Daten herzugeben, die wiederum dazu benutzt werden, neue Kunden zu gewinnen, so die Studienautoren. Die Bereitwilligkeit der Konsumenten an der Preisgabe ihrer persönlichen Daten ist groß.
Verbraucher werden aufgrund ihres Konsumverhaltens in Kaufkraftklassen eingeteilt und erhalten auf sie maßgeschneiderte Werbung zugeschickt. Andererseits werden sie durch Bekanntgabe von persönlichen Informationen "eingeschätzt" und bewertet. Aufgrund ihres Kaufverhaltens oder der Preisgabe von Namen und Adresse werden Rückschlüsse auf Einkommen, den Familienstand, den sozialen Status etc. gezogen. Diese "Risikobewertung" kann Auswirkungen darauf haben, ob der Verbraucher beispielsweise einen Kredit zu schlechteren Konditionen bekommt, nannten die Konsumentenschützer ein Beispiel.
Lockruf der Sozialen Netzwerke
Ein weiteres Problemfeld sind Soziale Netzwerke wie MySpace und Facebook. Dort wird eine Vielzahl von persönlichen Daten vom User freiwillig preisgegeben. Gerade jungen Menschen muss vermittelt werden, dass es einen Unterschied macht, ob sie sich im Alltag mit Freunden austauschen oder via Web 2.0. Ein gesprochenes Wort ist schnell wieder vergessen, online werden Postings aber lange gespeichert.
"Es liegt in der Hand des Betreibers, ob er mir das Löschen eines Profils erlaubt", sagte Daniela Zimmer von der AK. So etwas dürfe man aber nicht dem Betreiber überlassen, rechtlicher Schutz sei nötig. Viele Gesetze aus dem Bereich Datenschutz stammen aus einer Zeit, wo es noch kein Web 2.0 gab.
Allerdings mangelt es laut der Studie auch am Bewusstsein. So haben Salzburger Studenten, die sich zu Usern einer Social-Networking-Plattform zählen, angegeben, dass sie zwar wüssten, dass ihre Daten vom Betreiber zweckentfremdet werden können - ihr Nutzungsverhalten änderten sie trotzdem nicht.
Verfallsdatum für Kundendaten
Die AK fordert für Datenverwender eine Meldepflicht, wenn es zu Pannen im Umgang mit Kundendaten kommt. Außerdem solle Datenhandel nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten betrieben werden dürfen. Für Nutzer von Web-2.0-Plattformen, wo Konsumenten freiwillig persönliche Informationen bekanntgeben, forderte die AK ein Ablaufdatum für Daten oder die Möglichkeit, diese selbst vollständig zu löschen.
(APA)