EU-Datenschützer gegen "Three Strikes Out"
EU-Datenschützer Peter Hustinx hat die EU-Kommission in einer Stellungnahme in Sachen Informationsfreiheit zu mehr Offenheit aufgefordert. Außerdem veröffentlichte er ein Dokument, in dem er sich gegen Internet-Sperren bei Urheberrechtsverletzungen ausspricht.
Hustinx gab am Montag eine Stellungnahme zur derzeit im EU-Parlament diskutierten Revision der Verordnung (EG) 1049/2001 ab. Darin geht es um die Bedingungen des öffentlichen Zugangs zu EU-Dokumenten. In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme befasst sich der oberste EU-Datenschützer mit den Versuchen Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen ("Three Strikes Out") durch Änderungen im EU-Recht zu ermöglichen.
Definitionen und Zugangsmodalitäten
Hustinx stellt sich dabei auf die Seite des EU-Parlaments und des EU-Ombudsmanns. Beide Institutionen haben wiederholt von der Kommission mehr Offenheit beim öffentlichen Zugang zu Dokumenten verlangt. Wäre es nach der Kommission gegangen, hätten die EU-Behörden in Zukunft selbst definieren können, was ein freizugebendes "Dokument" sei und was nicht.
Hustinx merkt allerdings an, dass das Parlament bisher nicht ausreichend über das Recht der Bürger auf Zugang zu den eigenen Daten debattiert habe, die bei Stellen der Union gespeichert sind. Es gehe darum zu vermeiden, dass Bürger, die Zugang zu den über sie gespeicherten Daten haben wollen, "in irrelevante bürokratische Abläufe hineingezogen" würden, so der oberste EU-Datenschützer.
"Three Strikes Out"
Weiters veröffentlichte Hustinx eine Stellungnahme zu Versuchen, die Universaldiensterichtlinie und die E-Privacy-Richtlinie im Rahmen des Telekompakets dergestalt zu ändern, dass in Zukunft Internet-Nutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen der Zugang zum Netz gesperrt werden könnte.
Er habe nichts gegen die Kooperation zwischen Rechteinhabern und Providern einzuwenden, da "geistiges Eigentum" eine der Grundlagen der Informationsgesellschaft sei, so Hustinx, allerdings sollte dabei nicht vergessen werden, dass "Three Strikes Out" eine sehr weitgehende permanente automatische Überwachung des Verhaltens sämtlicher Internet-Nutzer voraussetze.
Missbrauch von Richtlinien
Hustinx wendet sich abermals nachdrücklich dagegen, die Änderungen an der Universaldiensterichtlinie und die E-Privacy-Richtlinie zur Einführung von "Three Strikes Out" zu missbrauchen. Er wendet sich auch gegen die Entscheidung des Ministerrats, Zusatz 138 des EU-Parlaments zur Universaldiensterichtlinie ("Bono Amendment") ohne weitere Diskussion wieder entfernt zu haben.
Dieser Zusatz würde verhindern, dass Nutzern ohne richterliche Erlaubnis der Internet-Anschluss gekappt wird. Hustinx spricht sich dafür aus, Zusatz 138 in der zweiten Lesung im EU-Parlament wieder in die Richtlinie einzufügen.
Zudem wendet sich Hustinx in seiner Stellungnahme gegen die systematische Analyse des Datenverkehrs zu Zwecken des Traffic-Managements, wie es etwa der US-Provider Comcast durchgeführt hatte.