Erster Erfolg für The Pirate Bay
Im Prozess gegen die Betreiber der schwedischen Torrent-Tracker-Site The Pirate Bay musste der Staatsanwalt am zweiten Prozesstag Teile der Anklage zurücknehmen.
Am Dienstag überraschte der Stockholmer Staatsanwalt Hakan Roswall im Prozess gegen die Betreiber der schwedischen Torrent-Tracker-Site mit einer Änderung der Anklage. Roswall strich die "Beihilfe zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte" aus der Anklageschrift und will nun nur noch wegen "Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte" gegen die Angeklagten vorgehen, berichtete das englischsprachige schwedische Online-Medium The Local.
Die Verteidigung wertete den Rückzieher des schwedischen Staatsanwalts als "Sensation". Die Änderung der Anklagepunkte sei klar als Vorteil für die Angeklagten zu werten, zitierte TorrentFreak einen Anwalt der Pirate-Bay-Betreiber.
"Technologie nicht richtig verstanden"
Roswall konnte zuvor nach Angaben von Prozessbeobachtern nicht nachweisen, dass die von ihm als Beweismittel angeführten Torrent-Files mit dem Tracker von The Pirate Bay in Verbindung standen. Der Staatsanwalt habe die Technologie nicht richtig verstanden, zitierte The Local einen der Angeklagten.
Die Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström hatten sich zum Prozessauftakt am Montag erwartungsgemäß nicht schuldig bekannt. Die Pirate-Bay-Betreiber gehen davon aus, dass ihre Website in Schweden legal ist, da sie keinen direkten Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte biete. Stattdessen biete man nur Torrent-Dateien an, die nicht verwerflicher seien als Links bei Google. "Dieser Prozess ist in unseren Augen reines Theater", sagte Sunde dazu am Sonntag während einer Pressekonferenz in Stockholm.
In dem bis 4. März anberaumten Prozess, der in Schweden wegen des großen öffentlichen Interesses komplett im Internet übertragen wird, drohen den vier Schweden neben Schadenersatzzahlungen auch Haftstrafen.
(futurezone/dpa)