Streit über Schadenersatzansprüche
Am dritten Tag des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Tracker-Site The Pirate Bay (TPB) wurde über die Schadenersatzansprüche der Unterhaltungsindustrie gestritten.
Vertreter der Medienindustrie meldeten am Mittwoch vor dem Gericht in Stockholm ihre Schadenersatzsprüche gegen die TPB-Betreiber an. Die Verteidiger der Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström wiesen die Forderungen zurück und bemühten sich, Lücken in der Argumentation der Kläger aufzuzeigen, berichtete das englischsprachige schwedische Online-Magazin "The Local".
Insgesamt bezifferten Vertreter der Unterhaltungsindustrie den ihnen durch TPB entstandenen Schaden vor dem Stockholmer Gericht mit 117 Millionen Kronen (rund 10,5 Mio. Euro).
Die Ansprüche würden zum Teil auf Schätzungen von Einnahmeausfällen durch die mit Hilfe von TPB in Umlauf gebrachten Files basieren, zitierte "The Local" einen Vertreter des Tonträgerindustrieverbandes (IFPI). Der Schaden sei jedoch weit größer. Die Alternative kostenloser Downloads schaffe ein schwieriges Wettbewerbsumfeld für autorisierte Angebote.
"Organisiertes Verbrechen im großen Stil"
Der IFPI-Vertreter bezweifelte Behauptungen der Angeklagten, sie seien nicht in der Lage, die von den Musikkonzernen geforderte Summe zu bezahlen. Bei TPB handle es sich um "organisiertes Verbrechen im großen Stil", das den Angeklagten viel Geld eingebracht habe, so der IFPI-Mann.
Eine Vertreterin der US-Filmindustrie beklagte, dass TPB Torrent-Dateien nach Aufforderung der Rechteinhaber nicht entfernt habe und schlüsselte exemplarisch Forderungen der von ihr vertretenen Filmstudios auf. So verlangen die Studios etwa für jede heruntergeladene Kopie eines Harry-Potter-Films 261,48 Kronen (rund 23 Euro). Schadenersatzforderungen für Kopien von "Syriana", "Walk The Line" und "The Pink Panther" bezifferte sie jeweils mit 222,55 Kronen (rund 20 Euro).
"BitTorrent-Technologie ist nicht illegal"
Die Anwälte der Angeklagten wiesen die von der Unterhaltungsindustrie geforderten Summen zurück. Es sei nicht möglich, festzustellen, wie oft ein bestimmtes Werk mit Hilfe von TPB heruntergeladen worden sei. Davon abgesehen gebe es keinen Kausalzusammenhang zwischen Downloads und entgangenen Verkäufen.
Sie hoben hervor, dass individuelle Nutzer und nicht TPB im Besitz der urheberrechtlich geschützten Werke seien. Auf dem TPB-Server befinde sich kein urheberrechtlich geschütztes Material, so die Verteidigung. BitTorrent-Technologie sei auch nicht illegal.
Die Verteidigung verwies auch auf die E-Kommerz-Richtlinie der EU, nach der Dienste zur Datenübertragung nicht für die übertragenen Inhalte verantwortlich gemacht werden können.
Geänderte Anklage
Zuvor hatte Staatsanwalt Hakan Roswall die geänderte Anklageschrift vorgelegt. Nachdem am Dienstag überraschend zahlreiche Anklagepunkte fallen gelassen worden waren, will Roswall die vier Angeklagten nun wegen "Beihilfe zur Bereitstellung urheberrechtlicher geschützter Inhalte" belangen.