Wiener ÖH-Vertreter für E-Voting

DEMOKRATIE
19.02.2009

Vertreter der Hochschülerschaft (ÖH) an drei Wiener Universitäten haben sich für E-Voting bei der Hochschülerschaftswahl ausgesprochen.

Das bei der Wahl im Mai erstmals angebotene E-Voting stellt für die Hochschülerschaftsvorsitzenden der Medizinischen Universität Wien (MUW), der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und der Veterinärmedizinischen Universität Wien (VUW) "einen Zusatznutzen für die Studierenden dar".

Damit wolle man "Kollegen erreichen, die wir vorher nicht erreicht haben", hieß es am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Damit zeigte sich auch: "Die Österreichische Hochschülerschaft ist sicherlich nicht geschlossen gegen E-Voting", so WU-Studentenvertreter Manfred Buchner.

Das Angebot einer "Distanzwahl" zusätzlich zum traditionellen Urnengang an den Unis ist für die Vertreter notwendig. Es habe sich aber in der Vergangenheit herausgestellt, dass "eine Briefwahl als eine Art der Distanzwahl nicht durchführbar ist", sagte Julia Straub, Hochschülerschaftsvorsitzende der MUW. Da nun das E-Voting vom Wissenschaftsministerium fixiert worden sei, "sollte man die Situation bestmöglich für die Studierenden nutzen", so Buchner. Es könnten damit nun auch Studierende, die Auslandsaufenthalte absolvieren oder Praktika machen, aus der Ferne wählen, meinte VUW-Hochschülerschaftsvorsitzender Georg Haider.

Sowohl Buchner als auch Straub und Haider gehören der ÖVP-nahen ÖH-Fraktion AktionsGemeinschaft an.

Keine verfassungsrechtlichen Probleme

Studierende haben nach wie vor die Möglichkeit, per Papier zu wählen. Für die Studentenvertreter der drei Unis geht es nun darum, bis zur elektronischen Wahl (findet eine Woche vor der Papierwahl statt) die Studierenden nun noch möglichst umfassend und "objektiv aufzuklären". Eine "aktive Empfehlung" für das E-Voting wolle man aber nicht geben, so die drei Vorsitzenden unisono. Die Wahl selbst wolle man kritisch verfolgen und sie im Falle des Auftretens jeglicher datenschutzrechtlicher Probleme auch anzweifeln.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht gibt es laut dem Rechtsprofessor Klaus Poier von der Universität Graz keine Bedenken gegen E-Voting im Zuge der ÖH-Wahl. "Aus rechtlicher Sicht gibt es strenge Anforderungen, die umgesetzt werden müssen", das sei aber, so Poier, eher eine technische Frage. "Hundert Prozent Sicherheit ist in keinem System vorhanden - auch nicht bei der Briefwahl", reagierte darauf der Experte Gerald Fischer vom Institut für Rechnergestützte Automation der Technischen Universität (TU) Wien.

Mit technischen Lösungen sei aber "ein Maximalgrad an technischer Sicherheit herzustellen". Das umstrittene Kartenlesegerät der Klasse eins, das bei der elektronischen ÖH-Wahl zum Einsatz kommt, wird "als sicher eingestuft für eine Wahl wie diese", so Fischer. Besagtes Kartenlesegerät verfügt nicht über ein eigenes numerisches Eingabefeld. Das ermöglicht theoretisch ein Abfangen von Tastaturkommandos und Passwörtern durch Keylogger. Studierende, die am E-Voting teilnehmen wollen, müssen die für die elektronische Wahl notwendige "Bürgerkarte" aktiviert sowie das Chipkarten-Lesegerät besorgt haben.

Mehr zum Thema:

(APA)