Vier Lauschangriffe im Jahr 2007
Das Justizministerium hat dem Nationalrat seinen Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt. Darin fordert das Innenministerium die Möglichkeit zur verdeckten Internet-Überwachung. Während die Exekutive von Lauschangriff und Rasterfahndung nur zurückhaltend Gebrauch macht, hat sie 2008 verstärkt Daten auf Grundlage des neuen Sicherheitspolizeigesetzes abgefragt.
Laut dem Bericht wurden drei "große" und ein "kleiner" Lauschangriff geführt, außerdem seien 60 "Videofallen" aufgestellt worden. Im Jahr 2007 habe es keine Rasterfahndung gegeben. Rund die Hälfte dieser Maßnahmen sei, so die Parlamentskorrespondenz, "von Erfolg gekrönt" gewesen. Sie betrafen insgesamt 49 Verdächtige und 72 unbeteiligte Dritte. In 48 Fällen sei es um Delikte gegen fremdes Vermögen gegangen, in je vier um Delikte gegen Leib und Leben bzw. um Bildung einer kriminellen Organisation.
Internet-Lauschangriff gefordert
In zwei Fällen sei es um "sonstige strafrechtliche Delikte" gegangen und je einmal um Suchtmittel sowie um einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Es habe 2007 weder Beschwerden gegen diese Maßnahmen noch Anträge auf Vernichtung von Aufzeichnungen gegeben.
In dem Bericht, der nicht auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurde, fordert der dem Innenministerium unterstellte Rechtsschutzbeauftragte auch eine Handhabe für die Überwachung der Internet-Kommunikation sowie eine rechtliche Regelung zur verdeckten Online-Ermittlung. Die rechtlichen Hürden dafür müssten allerdings den "strengen Voraussetzungen für den großen Lausch- und Spähangriff" genügen.
Das Justizministerium zeigte sich laut Parlamentskorrespondenz mit den Überwachungsmaßnahmen zufrieden. Diese seien notwendig, um "der Kriminalität im Sinne der Schutzfunktion eines Rechtsstaats" effizient entgegentreten zu können. Die Sicherheitsorgane seien verhältnismäßig mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung umgegangen.
"Fundamentale Grundrechtspositionen" seien "weitestgehend unangetastet" geblieben. Inwieweit Grundrechte durch die Überwachungsmaßnahmen verletzt worden seien, gehe nicht aus dem Bericht hervor, so die Parlamentskorrespondenz.
SPG-Abfragen 2008
Nicht in diese Statistik inkludiert sind freilich die Abfragebefugnisse der Polizei durch die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), die allerdings auch erst Anfang 2008 in Kraft getreten ist. Das SPG neu ermöglicht der Polizei, bei selbst definierter "Gefahr im Verzug" auf Handystandortdaten und die persönlichen Daten von Internet-Nutzern zuzugreifen, ohne vorher einen Richter hinzuziehen zu müssen.
Hierzu hat Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) im Jänner 2009 eine Anfrage des grünen Sicherheitssprechers Peter Pilz beantwortet. Demnach wurden vom 1. Jänner bis zum 30. September 2008 insgesamt 4.665 Auskunftsverlangen zu Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses gestellt. Im selben Zeitraum seien 695 Handystandorte festgestellt worden. Allein im Juli 2008 hat die Polizei demnach 512 Abfragen von Internet-Nutzer-Stammdaten und Handynutzer-Positionsdaten getätigt.