Urteil: EBay haftet nicht für Plagiate

DEUTSCHLAND
26.02.2009

EBay muss nicht jedes Angebot auf Markenrechtsverstöße prüfen

Die Internet-Auktionsplattform eBay muss nicht jedes Angebot vorab auf Markenrechtsverstöße prüfen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden und eine Klage des Luxusuhren-Herstellers Rolex verworfen.

Zuvor hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Haftung von eBay durchaus in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internet-Plattform Markenrechtsverstöße begehen. Der BGH hatte die Sache zur genaueren Prüfung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Geschäftsmodell bedroht

Die Düsseldorfer Richter befanden nun, dass die Prüfungspflichten für eBay nicht so überspannt werden dürfen, dass das gesamte Geschäftsmodell infrage stehe. Nach dem Hinweis von Rolex auf Uhrenfälschungen sei es nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen.

EBay sperre inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die den Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei dem Internet-Anbieter aber nicht zumutbar, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen.

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(dpa)