© APA/Herbert Pfarrhofer, Justizministerin Bandion-Ortner

Antrag gegen Kinderpornokonsum eingebracht

JUSTIZ
27.02.2009

Einem Abänderungsantrag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zum Gewaltschutzpaket zufolge soll der bewusste Konsum von Kinderpornomaterial im Netz künftig strafbar werden. Das solle die Position der Ermittler in Verfahren gegen Kinderpornokonsumenten stärken, so die Sprecherin der Ministerin zu ORF.at. Die heimischen Provider warnen vor ungenauen Formulierungen im Text und weisen auf die Möglichkeit von Webseitenabrufen durch Schadsoftware hin.

Die von Bandion-Ortner geforderte Strafbarkeit für Zugriffe auf Kinderpornografie im Internet soll nun umgesetzt werden. Durch einen Abänderungsantrag wurde Bandion-Ortners Forderung Teil des lange umstrittenen Gewaltschutzpakets, mit dem sich der Justizausschuss am Mittwoch beschäftigen wird, wie die APA am Freitag aus dem Justizministerium erfuhr. Grundsätzlich bringt das Gewaltschutzpaket Verbesserungen im Opferschutz und härtere Strafen bei Sexualdelikten.

Zukünftig soll schon der "wissentliche Zugriff" auf Kinderpornoseiten strafbar sein, bisher stehen nur Speicherung und Weitergabe unter Strafe. Konkret geht es um eine Änderung des Paragrafen 207a im Strafgesetzbuch. Man habe Bandion-Ortners Vorschlag im Nachhinein mittels Abänderungsantrag in einen älteren Initiativantrag eingefügt, der am Mittwoch im Justizausschuss behandelt wird, sagte Katharina Swoboda, Sprecherin der Justizministerin.

Die Spuren des Konsums

Auf Anfrage von ORF.at sagte Swoboda, dass die Änderung auf einen Wunsch der Exekutive zurückgehe. Diese habe bei vergangenen Ermittlungen immer wieder Hinweise auf Kinderpornokonsum auf beschlagnahmten Computern festgestellt, beispielsweise Bookmarks auf einschlägige Websites und Dateien im Browser-Cache.

Diese wiederum seien aber bisher, im Gegensatz zu Download und Speicherung von Kinderpornomaterial, nicht strafbar gewesen. Dass die inkriminierten Dateien auch zur bloßen Betrachtung schon heruntergeladen werden müssen, hat offenbar bei der Neufassung des Gesetzes keine Rolle gespielt. Der Strafrahmen betrage für Konsumenten bis zu drei Jahre Haft; für gewerbsmäßige Anbieter bis zu fünf Jahre.

Wenn Schadsoftware Pornos abruft

In einer Stellungnahme des heimischen Providerverbands ISPA kritisiert dieser die mangelnde Begriffsschärfe im Vorschlag von Bandion-Ortner. "Es wird vom Gesetzgeber aber nicht genau ausgeführt, was im Detail der im Zusammenhang mit 'wissentlich' erwähnte 'wiederholte Zugriff' auf einschlägige Inhalte bedeutet", so die ISPA, "Das erscheint jedoch vor allem wegen der unten angeführten technischen Merkmale des Internet-Datenverkehrs im Hinblick auf eine potenziell erfolgreiche Beweisführung unumgänglich zu sein."

Die Neufassung des Gesetzes führe nicht zu besseren Nachweisbarkeit von Kinderpornokonsum, die Inhalte der inkriminierten Sites könnten beispielsweise dynamisch generiert werden. Außerdem könnte Schadsoftware ohne Wissen des Users entsprechende Aufrufe generieren, so die ISPA.

Auch im Zusammenhang mit der bevorstehenden Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei auf Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu achten. Die bestehenden rechtlichen Normen reichten zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Netz aus. Es sei sinnvoll, die bereits bestehenden Instrumente der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgern und Providern auszubauen. Die Provider betreiben bereits freiwillige Initiativen zum Kampf gegen Kinderpornos wie "Stopline".

Mit dem Paket werden noch weitere Änderungen vorgenommen: So wird etwa das Delikt des Raufhandels (§ 91 StGB) ins Dauerrecht überführt. Wegen der Fußball-EM hatte man den Tatbestand zunächst befristet verändert, um adäquat gegen Schlägereien vorgehen zu können.

Sexualstraftäterdatei kommt

Im Wesentlichen beinhaltet das Gewaltschutzpaket, auf das sich die alte Bundesregierung im September des Vorjahres geeinigt hatte, besseren Schutz für Opfer und härtere Strafen für Sexualdelikte. So soll beispielsweise die einstweilige Verfügung auch auf Bereiche außerhalb des Wohnraumes ausgeweitet werden, außerdem wird es den neuen Tatbestand für "fortgesetzte Gewaltausübung" geben.

Weiters kommt die von der ÖVP gewünschte Sexualstraftäterdatei. Die Strafrahmen in Zusammenhang mit Missbrauch und Kinderpornografie sollen erhöht sowie Berufs- und Tätigkeitsverbote für Sexualstraftäter ermöglicht werden.

Wann die Änderungen in Kraft treten werden, konnte man im Justizministerium noch nicht sagen. Da es sich um verschiedene Gesetze handle, die verändert werden, gebe es keinen einheitlichen Zeitpunkt, so Swoboda.

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(APA/futurezone)