Amazon gibt bei Kindle-Vorlesefunktion nach
Entscheidung über Aktivierung wird Verlegern überlassen
Amazon will Verleger darüber entscheiden lassen, ob die Vorlesefunktion seines E-Book-Readers Kindle 2 bei ihren Büchern aktiviert wird. Das gab der weltgrößte Online-Einzelhändler am Freitag bekannt. Das Feature in der jüngsten Version des elektronischen Lesegerätes ermöglicht die Wiedergabe elektronischer Bücher mit computergenerierten männlichen oder weiblichen Stimmen.
Die US-Autorenvereinigung Authors Guild sah darin einen Verstoß gegen das US-Copyright. Die Vorlesefunktion mache den Erwerb gesonderter Verwertungsrechte notwendig, argumentierten die Autoren. Sie befürchteten auch, dass durch die Funktion der Hörbuchmarkt untergraben werde.
Amazon betonte in einer Aussendung, dass durch die Vorlesefunktion des Kindle keine Rechte verletzt würden. Man sei auch der Meinung, dass der Hörbuchmarkt durch das neue Feature profitieren würde. "Wir glauben, dass durch die Vorlesefunktion neue Publikumsschichten für Hörbücher erschlossen werden", hieß es in der Unternehmensaussendung. Nichtsdestotrotz wolle man den Verlegern die Entscheidung über die Aktivierung des Features überlassen: "Sie fühlen sich wohler, wenn sie die Kontrolle haben."