© Fotolia/Yanik Chauvin, Laptop mit Ärzte-Sujet

Ärzte warnen vor Data-Retention

DATENSCHUTZ
02.03.2009

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat vor Risiken und Nebenwirkungen der Telekom- und Internet-Überwachung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Damit könne die Kommunikation zwischen Arzt und Patient nachvollzogen werden, so ÖÄK-Präsident Walter Dorner.

In einer Aussendung vom Montag warnte Dorner davor, dass die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) eine "tendenzielle Aushöhlung des ärztlichen Berufsgeheimnisses und des Vertrauensverhältnisses Arzt - Patient" mit sich bringe.

Dorner fordert daher, dass die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten von der Data-Retention ausgenommen werden soll. Diese Ausnahme soll auch für die Befundübermittlung auf elektronischer Basis gelten.

Die Richtlinie zur Data-Retention sieht vor, dass die Daten sämtlicher Telefonie- und Internet- und E-Mail-Verbindungen sowie Handy-Standortdaten verdachtsunabhängig von den Providern mindestens ein halbes Jahr lang gespeichert und für den Zugriff der Exekutive bereitgehalten werden müssen. Die Data-Retention-Richtlinie, die auf eine Initiative des EU-Ministerrats zurückgeht, wurde mit der Begründung verabschiedet, die Daten zur Bekämpfung schwerwiegender Straftaten aus den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität verwenden zu können.

Recht auf Einsichtnahme

Die Inhalte von Telefonaten und Mails werden dabei zwar nicht erfasst, aber die Kommunikationsmuster allein können schon sehr viel über eine Person aussagen. Daran stört sich auch die ÖÄK. "Unproblematische Erstkontakte für Beratung und Information werden erschwert, wenn nicht verhindert. Besonders für komplexe Patientengruppen wie Sucht- oder Infektionspatienten oder psychisch oder chronisch Erkrankte entsteht damit eine unzumutbare Hürde im System", so Dorner, der auch fordert, dass die Betroffenen Einsicht in Art und Umfang der abgerufenen Daten erhalten solle.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Februar, in dem das Gericht bestätigt hat, dass die Data-Retention-Richtlinie auf korrektem bürokratischem Weg von Rat und EU-Parlament verabschiedet worden ist, dabei aber keine Aussagen zur Kompatibilität des Vorhabens mit den Grundrechten getroffen hat, hat auch die österreichische Regierung beschlossen, die Richtlinie umzusetzen. Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) hat das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte nach Bekanntwerden des EuGH-Urteils damit beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu den telekommunikationsrechtlichen Problemstellungen auszuarbeiten.

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