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ÖH-Wahl: E-Voting modifiziert

DEMOKRATIE
11.03.2009

Um die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe beim E-Voting via Internet anlässlich der ÖH-Wahl zu verbessern, haben die Wahlsystemgestalter nun eine Prüfzahl eingeführt, anhand derer die Wähler nach Stimmabgabe nachsehen können, ob ihre Stimme registriert wurde. Die Grünen stellten unterdessen eine parlamentarische Anfrage zum Thema E-Voting an Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP).

Anlässlich einer Informationsveranstaltung gaben Mitarbeiter und Projektpartner des Wissenschaftsministeriums am Mittwochabend den aktuellen Stand der Entwicklung des E-Voting-Systems für die Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) bekannt.

Das Back-Office der Wahlen

Demnach ist das E-Voting-System, das unter Verwendung eines Produkts der spanischen Firma Scytl beim Bundesrechenzentrum (BRZ) eingerichtet wurde, bereits grundsätzlich einsatzbereit. Es muss von der Prüfstelle a-sit noch zertifiziert werden. An einem auf die ÖH-Wahlen zugeschnittenen Wahladministrationssystem, das von Scytl und dem Bundesrechenzentrum erstellt wird, werden derzeit die letzten Änderungen vorgenommen.

Mit diesem System können die Wahlkommissionen alle Verwaltungsabläufe zu den Urnengängen elektronisch abwickeln, beispielsweise die Generierung von Stimmzetteln für die Papierwahl. Es ersetzt eine Vielzahl elektronischer Verwaltungssysteme, die vorher an den Hochschulen im Einsatz waren. Wenn es ausfällt, können die Verwaltungsaufgaben nach wie vor auf Papier erledigt werden. Das Verwaltungssystem wird nicht von a-sit zertifiziert.

Online-Check des Rechners

Das Web-Portal, das über die Wahlen informiert und auf dem das E-Voting auch durchgeführt werden wird, ging bereits in der vergangenen Woche online.

Es bietet den Nutzern unter anderm die Möglichkeit, im Netz prüfen zu lassen, ob alle für E-Voting notwendigen Komponenten, beispielsweise das Java-Plug-in und die Bürgerkarten-Software, funktionieren und auf dem neuesten Stand sind. Auf diesem Portal wird vom 18. bis zum 22. Mai der Login zum E-Voting via Internet und mit Bürgerkartenidentifikation angeboten werden.

Die Papierwahl folgt vom 26. bis zum 28. Mai. Alle Parteien hätten sich auf diese Termine einigen können, eine entsprechende Verordnung von Wissenschaftsminister Hahn sei in Vorbereitung und werde in den kommenden Tagen herausgegeben, so Bernhard Varga, Leiter der bundesweiten Wahlkommission. Bei einer Unterbrechung könne das E-Voting um maximal 24 Stunden verlängert werden.

Einführung der Prüfzahl

Ministeriumsberater Robert Krimmer (e-voting.cc) stellte auch internationale Entwicklungen im Bereich E-Voting vor. Die E-Voting-Projektgruppe habe das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 3. März zur Verfassungskonformität von elektronischen Wahlsystemen analysiert.

Dieses Urteil habe zwar keinen Einfluss auf die Einführung von E-Voting via Internet in Österreich, es liege damit aber einer der ersten höchstrichterlichen Sprüche zu diesem Thema vor. In Deutschland gilt bei Wahlen das Prinzip der Öffentlichkeit. Es kann also jeder Bürger bei der Auszählung der Wahlen präsent sein. In Österreich dagegen darf das nur die Wahlkommission. Die Forderung der deutschen Richter nach mehr Transparenz sei aber nachvollziehbar, so Krimmer.

Nummer des Vertrauens

Um für die E-Voting-Nutzer auch nach der Wahl nachvollziehbar zu machen, dass ihre Stimme eingelangt ist, ohne gleichzeitig einen Beleg für eventuelle Versuche des Stimmenkaufs zu generieren, führten die Gestalter des ÖH-Wahlsystems daher nun einen zusätzlichen Schritt ein.

Am Ende des E-Wahl-Vorgangs erhält der Wähler vom System eine signierte achtstellige hexadezimal codierte Prüfzahl. Diese acht Zeichen kann sich der Wähler notieren. Sie sagen nichts über die Wahlentscheidung aus, sondern bestätigen lediglich, dass die Stimme eingelangt ist. Nach abgeschlossener Papierwahl kann der Nutzer sich auf dem Wahlportal einloggen und dort nachsehen, ob seine Prüfzahl im Verzeichnis auftaucht und seine Stimme gezählt wurde.

Informationskampagne intensiviert

Die Kampagne, mit der das Ministerium die Studenten zur Aktivierung der Bürgerkartenfunktion bewegen möchte, welche zum Abstimmen via Internet notwendig ist, soll mit zusätzlichen Tutoren intensiviert werden, so Robert Krimmer.

Bisher hätten sich zwischen 4.000 und 4.500 Studenten die Bürgerkartenfunktion im Rahmen der Aktion aktivieren lassen. Man wisse aber nicht, wie viele Studenten sich die Funktion schon vorher hätten freischalten lassen, so Nikola Donig, Sprecher von Johannes Hahn.

Parlamentarische Anfrage der Grünen

Auf politischer Ebene geht der Konflikt unterdessen weiter. Kurt Grünewald, Wissenschaftssprecher der Grünen im Nationalrat, stellte am 9. März eine parlamentarische Anfrage zum E-Voting bei den ÖH-Wahlen. Grünewald greift darin die Vorwürfe auf, die Grazer ÖH-Vertreter und ARGE-Daten-Chef Hans Zeger im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. Februar in Wien publik gemacht hatten.

Grünewald will von Minister Hahn unter anderem wissen, ob die In-House-Vergabe an Scytl korrekt abgelaufen ist, und wie viel die Aktion studi.gv.at gekostet hat. Außerdem stellt Grünewald nach Vorarbeit der ÖH-Vertreter der Universität Graz unter ihrem Vorsitzenden Florian Ortner und Zeger infrage, ob die Daten der Studenten auf korrektem Weg an das Bundesrechenzentrum übergeben worden sind. Sie bezweifeln auf Grundlage eines entsprechenden Rechtsgutachtens, dass die Wahlkommissionsvorsitzenden dazu befugt sind, eine Vereinbarung gemäß § 10 DSG zu unterzeichnen, mit der die Datenübergabe geregelt wird.

Robert Krimmer sieht hier kein Problem. Die Vorsitzenden seien dazu befugt gewesen, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

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