Keine Regelung für Gesundheitsdatentransfer

ELGA & CO.
12.03.2009

Nationalrat beschließt Verlängerung von Übergangszeitraum

Das Thema Gesundheitstelematikgesetz (GTG), das die sichere Übertragung von sensiblen Gesundheitsdaten zum Inhalt hat, war Thema im Nationalrat am Donnerstag. Dieser beschloss die Verlängerung des Übergangszeitraumes - hinsichtlich einer Regelung der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten - um ein Jahr, bis Ende 2009, heißt es in einer Aussendung der SPÖ am Donnerstag.

Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass es mit Ende 2008 zu einer endgültigen Regelung kommt, weshalb auch die damalige Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) eine diesbezügliche Verordnung zur Begutachtung versandt habe, so SPÖ-Nationalratsabgeordneter Erwin Spindelberger in der Aussendung.

Da aber die Stellungnahmen zu dieser Verordnung negativ ausfielen, habe der Datenschutzrat - angesichts des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten - eine Verlängerung der Übergangsfristen vorgeschlagen. Das mit dem Hinweis darauf, dass es bis Ende dieses Jahres auch die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) geben werde, und es ausreichend Zeit brauche, um alle notwendigen Änderungen und Adaptierungen des GTG aufzubereiten.

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