Wissenschaftler gegen Schutzfristverlängerung
Das EU-Parlament wird am 23. März über die Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre abstimmen. Europäische Wissenschaftler warnen vor einer Ausweitung.
Eine Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 95 Jahre würde der europäischen Kultur und Wirtschaft schaden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung zahlreicher Experten aus verschiedenen Universitäten in der EU.
Eine Verlängerung der Schutzfrist käme den Aktionären der vier großen Musikkonzerne zugute, die den Großteil der Rechte an den Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren halten. Die europäische Öffentlichkeit würde die Verlängerung mehr als eine Milliarde Euro kosten.
"Zugang zu Musik erschwert"
Wenn Europa seine Innovationsfähigkeit behalten wolle, dürfe es digitalen Schöpfern und Archiven nicht den Zugang zu Musik erschweren, die bereits bezahlt wurde, so die Wissenschaftler.
Die Schutzfrist für Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren würde nach der derzeitigen Regelung demnächst auslaufen. Davon wären unter anderem frühe Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones betroffen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt oder auf CD angeboten werden.
Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen. Auch Musiker könnten zu wesentlich geringeren Transaktionskosten auf die Aufnahmen zugreifen und etwa Remixes anfertigen.
ÖVP voraussichtlich dafür, SPÖ und Grüne dagegen
Stimmt das EU-Parlament für eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Tonaufnahmen auf 95 Jahre, wäre all das nicht möglich. Von den österreichischen EU-Parlamentariern werden voraussichtlich die Abgeordneten der ÖVP für eine Verlängerung der Schutzfrist stimmen, hieß es im Jänner aus dem Büro von ÖVP-Europaklubobmann Othmar Karas. Die Europaparlamentarier der SPÖ und der Grünen teilten ORF.at mit, dass sie der Ausweitung der Schutzrechte nicht zustimmen wollen.