EU verschärft Kampf gegen Kinderpornos
Die EU-Kommission verschärft den Kampf gegen Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornografie. Neben dem Anschauen von kinderpornografischem Material im Netz sollen auch Annäherungsversuche via Internet künftig strafbar werden.
EU-Justizkommissar Jacques Barrot legte am Mittwoch in Brüssel Vorschläge für zwei entsprechende EU-Rahmenbeschlüsse der 27 Mitgliedsstaaten vor. Diese neuen Vorschläge ersetzen die bestehenden Rechtsvorschriften, die seit 2002 bzw. 2004 in Kraft sind. Sie sehen mehr Polizeibefugnisse gegen Menschenschlepper, Strafen gegen Freier und Konsumenten von Kinderpornos sowie einen besseren Opferschutz vor.
Telefonüberwachung und Lauschangriff
Die EU-Kommission will damit die seit 2002 bestehenden EU-Gesetzesvorschriften an die sich ändernden Gegebenheiten, etwa durch das Internet, anpassen. So sollen Menschenhändler in der EU künftig auch vor Gericht gebracht werden, wenn sie ihre Straftaten im Ausland begehen. Die Polizei soll nach EU-Vorschlag mit Telefonüberwachung und Lauschangriff gegen das organisierte Verbrechen vorgehen können, teilte die Kommission mit.
"Grooming" wird zur Straftat
Um Kinder stärker vor sexueller Ausbeutung zu schützen, schlägt Barrot Folgendes vor: Annäherungsversuche via Internet ("Grooming") sollen in der gesamten EU erstmals als Straftat eingestuft werden. Sextouristen, die Kinder im Ausland missbrauchen, müssen nach ihrer Rückkehr in der gesamten Europäischen Union mit gerichtlicher Verfolgung rechnen.
Bei Aussagen vor Gericht sollen die Kinder nicht mehr gezwungen werden, die Täter zu sehen. Auch wer Kinder dazu bringt, sich in Sexposen vor Webcams zu zeigen, soll gerichtlich in der EU belangt werden.
Kampf gegen Kinderpornos im Netz
Strafbar soll auch das Ansehen von Kinderpornos im Internet werden, selbst wenn keine Dateien heruntergeladen wurden. In Österreich ist ein ähnliches Gesetz bereits auf Schiene. Der "wissentliche Zugriff" auf Kinderpornoseiten soll künftig strafbar sein. Das ist ein Teil des neuen Gewaltschutzgesetzes, das vor kurzem den Justizausschuss passiert hat.
In Deutschland stand das Thema Kinderporno am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Es wurde beschlossen, dass man künftig den Zugang zu Kinderporno-Websites erschweren soll, die auf Servern im Ausland liegen.
(APA/futurezone)