Schutzfristverlängerung vorerst geplatzt
Der EU-Rat hat nach einem Bericht der Londoner "Times" keine Einigung über die Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen in der EU von 50 auf 95 Jahre erzielt.
Bei einem Treffen am Freitag sollen sich einige Länder, darunter Großbritannien, gegen die von EU-Kommissar Charlie McCreevy vorgeschlagene Verlängerung der Schutzfrist ausgesprochen haben, berichtete die "Times".
In der britischen Regierung herrscht offenbar Uneinigkeit über die Dauer der Verlängerung der Leistungsschutzrechte. Während das Kulturministerium die Verlängerung auf 95 Jahre befürworte, spreche sich das das Deparment of Innovation für eine Ausdehnung der Schutzfrist auf 70 Jahre aus, so die "Times".
Damit sei es unwahrscheinlich, dass die Verlängerung der Leistungschutzrechte für Tonaufnahmen in den nächsten sechs Monaten beschlossen werden, schrieb die Zeitung.
Abstimmung verschoben
Zuletzt war die für den 23. März geplante Abstimmung über den Kommissionsvorschlag auf Ende April verschoben worden. Ein Trilog zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat sollte einen Kompriss in der Frage finden, hieß es. Die Abstimmung im EU-Parlament dürfte sich nun weiter verzögern.
Nach der derzeitigen Regelung beträgt die Schutzfrist für Tonaufnahmen in der EU 50 Jahre. Die Leistungsschutzrechte für Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren würden demnächst auslaufen. Davon wären unter anderem frühe Aufnahmen der Beatles und der Rolling Stones betroffen. Diese Aufnahmen könnten dann ohne die mitunter aufwendige Klärung der Rechte in Filmen verwendet, öffentlich aufgeführt und auf CD angeboten werden.Gebühren für Kompositionen und Texte müssten zwar weiterhin an Verwertungsgesellschaften entrichtet werden, die Abgeltung der Leistungsschutzrechte für die Tonaufnahmen würde jedoch entfallen.
Konsumentenschützer vehement dagegen
Während die Musikindustrie auf eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte drängte, sprachen sich europäische Konsumentenschützer, Bibliothekare und namhafte Wissenschaftler vehement gegen eine Ausdehnung der Schutzfrist aus. Eine Verlängerung käme nur den Aktionären der vier großen Musikkonzerne zugute, die den Großteil der Rechte an den Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren halten, kritisierten sie. Die europäische Öffentlichkeit würde die Verlängerung mehr als eine Milliarde Euro kosten.