Bericht: DT-Kundendaten für Rasterfahndungen
Laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" soll die Deutsche Telekom (DT) dem deutschen Bundeskriminalamt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Millionen Kundendaten zu Zwecken der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt haben. Das sei ohne rechtliche Grundlage geschehen.
Bei der großangelegten Rastefahndung sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der DT ohne ersichtliche Rechtsgrundlage, berichtete die "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf gut informierte Konzernkreise.
Suche nach "Schläfern"
In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der DT stattgefunden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sehen Führungskreise des Unternehmens bis heute keine ausreichende Rechtsgrundlage für das heimliche Durchforsten von Millionen Kundendaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bundesweite Rasterfahndung nach "Schläfern" 2006 für verfassungswidrig erklärt.
(AFP)