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GRAS-Eingabe bei DSK gegen E-Voting

DEMOKRATIE
02.04.2009

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben gegen das E-Voting bei der ÖH-Wahl eine Eingabe bei der Datenschutzkommission (DSK) gemacht. Sie sehen den Datenschutz beim E-Voting als "nicht geregelt" an. Das Wissenschaftsministerium gibt sich gelassen. Die Datenanwendungen werden voraussichtlich heute im Datenverarbeitungsregister registriert.

Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) haben bei der Datenschutzkommission "wegen gravierender Gefährdungen des Datenschutzes" um eine Prüfung von E-Voting via Internet angesucht, das bei der kommenden Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) erstmals bundesweit zum Einsatz kommen soll.

GRAS-Spitzenkandidatin Sigrid Maurer kritisierte in einer Aussendung am Donnerstag u. a., dass der Schutz der Wählerdaten nach der Wahl "so gut wie nicht geregelt" sei. "Aus unserer Sicht sind alle datenschutzrechtlichen Fragen geklärt", hieß es hingegen aus dem Büro des zuständigen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (ÖVP).

"Ausreichende Genauigkeit"

Laut GRAS gibt es "keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Durchführung von E-Voting" im Rahmen der ÖH-Wahl. Allein die Übergabe personenbezogener Studentendaten (Name, Matrikelnummer etc.) an das mit der technischen Abwicklung der Wahl betraute Bundesrechenzentrum sei "äußerst bedenklich", außerdem sei nicht präzise genug festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen, auf wessen Anordnung hin und für welche Zwecke diese Daten genutzt werden können.

Diese Umstände müssten allerdings, argumentieren die GRAS, laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "mit ausreichender Genauigkeit" festgelegt sein. Auch würden "angemessene Garantien" für die Geheimhaltung dieser Daten in den gesetzlichen Bestimmungen fehlen.

DSK bereits befragt

Im Büro Hahn wird betont, dass sich die Datenschutzkommission bereits mehrmals mit dem Thema E-Voting beschäftigt habe. Erst vor zwei, drei Wochen habe sie eine Eingabe zum Thema "personenspezifische Kerndaten" behandelt und den Datenschutz rund um die elektronische Stimmabgabe für ausreichend befunden.

Gegenüber ORF.at sagte Sigrid Maurer, sie hoffe, dass die Datenschutzkommission auf Grundlage der Eingabe den politischen Druck auf Wissenschaftsminister Hahn erhöhen werde, so dass dieser von den E-Voting-Plänen abrücke. In der Eingabe gemäß § 30 DSG 2000, die ORF.at vorliegt, kritisieren die GRAS auch die Weitergabe der Daten der Studenten durch die ÖH-Wahlkommissionen an das Bundesrechenzentrum. Diese sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Auch was die Datenspeicherung betrifft, gebe es noch offene Fragen. So sei der Vorsitzende der Wahlkommission gemäß Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (HSWO) dazu verpflichtet, die Daten, den Client und die Wahlserversoftware fünf Jahre lang zu "in geeigneter Form" zu speichern, um diese im Fall eines Einspruchs bereitzuhalten.

Streit über Archivierungszeit

Maurer sind diese Bestimmungen zu undeutlich gefasst. Sie schreibt in der Eingabe, dass es keine Verpflichtung des BRZ gebe, die Daten auf ihren Servern zu löschen. Das Wissenschaftsministerium hat bei Bekanntgabe der Zertifizierung der Wahlserversoftware und des Clients durch A-SIT geschrieben, dass die von einem beeideten IT-Ziviltechniker auditierten Daten vernichtet würden - mit Ausnahme jener Daten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen fünf Jahre archiviert werden müssten. In Artikel 53 HSWO ist festgelegt, dass die Wahlakten für die Dauer von fünf Jahren, die Stimmzettel für die Dauer von zwei Jahren aufzubewahren sind.

Für das E-Voting ist die entsprechende Bestimmung in Artikel 69 festgelegt. Dort heißt es, dass "die Daten, sowie der Client und die Wahlserversoftware" drei Wochen nach dem letzten Wahltag zu archivieren und für die Dauer von fünf Jahren bzw. bis zum Ende des letztinstanzlichen Verfahrens bei Einspruch "in geeigneter Form aufzubewahren" sind. Dabei sei "sicherzustellen, dass das Wahlgeheimnis fortlaufend gewahrt bleibt".

Registrierung der Anwendungen im Gang

Auf Anfrage von ORF.at sagte DSK-Sprecherin Waltraut Kotschy, dass sie die Eingabe noch nicht erhalten habe. Wenn es triftige Gründe, also einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht, gebe, könne die DSK durchaus durch Verweigerung des Registrierungsverfahrens verhindern, dass das E-Voting stattfinde. Das sei jedoch eher unwahrscheinlich, da die Regeln zum E-Voting gesetzlich festgelegt seien, und es nicht Aufgabe der DSK sei, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Außerdem sei die Zeit zur Prüfung bis zum Start des ÖH-E-Votings, das vom 18. bis zum 22. Mai stattfinden wird, knapp bemessen.

Maurer will in der Eingabe auch wissen, wer der Auftraggeber der E-Voting-Datenanwendung ist und ob eine Registrierung gemäß Artikel 16 Datenschutzgesetz 2000 vorgenommen worden ist. Kotschy sagte ORF.at, dass die Anwendungen von jeder Universität einzeln registriert werden müssten. Auf Rückfrage von ORF.at beim Datenverarbeitungsregister bestätigte eine Sprecherin das. Sie sagte, dass die Anträge aller Universitäten vorliegen und voraussichtlich am Donnerstag registriert werden würden. Probleme dabei seien voraussichtlich nicht zu erwarten.

(futurezone/APA)