AK fordert Schutz der Privatkopie
Das Recht auf kostenlose Privatkopien auf PCs und CDs müsse für Konsumenten gesichert werden, fordert AK-Konsumentenschützer Harald Glatz am Dienstag in einer Aussendung.
Es seien zudem Regeln für die Hersteller nötig, damit für die Konsumenten eine übliche Anzahl privater Kopien trotz Kopierschutztechniken möglich bleibe. Außerdem dürften Konsumenten weder mit ungerechtfertigten Gebühren belastet noch für die Durchsetzung ihrer privaten Nutzungsrechte bestraft werden.
Daher verlangt die AK im Ministerrat eine Nachbesserung der Urheberrechtsgesetznovelle, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird.
Die Copyright-Richtlinie der Europäischen Union wurde in den meisten Mitgliedsländern nicht fristgerecht umgesetzt. Zum Stichtag [22.12.02] hatten nur zwei der 15 Länder die teils heftig umstrittene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt [Dänemark und Griechenland].
Digitales EU-Copyright kommt später"Freibrief für Inhalte-Hersteller"
Für die AK greift die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] zu kurz.
Die Richtlinie erlaubt zwar das Kopieren von Musik, Bildern und Texten auf die PC-Festplatte und CDs für private und öffentliche Zwecke [zum Beispiel Schulen]. Aber die Hersteller erhalten laut AK gleichzeitig "einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern".
Beispielsweise könnten Hersteller Sicherungskopien bei Software ebenso verhindern wie das Abspielen von Musik-CDs am PC.
Konsumenten dürften aber nicht bestraft werden, wenn sie eine Kopierschutztechnik umgehen, um ausschließlich Kopien für den privaten Gebrauch herzustellen, fordert die AK.
Die Gesetzesnovelle sieht für jede Umgehung Unterlassungs- und Schadenersatzklagen vor. Es ist laut AK zu befürchten, dass gewerblichen Raubkopierern nur selten das Handwerk gelegt werden kann. Dafür würden aber Privatpersonen von der berechtigten Nutzung oder überhaupt der Teilnahme an der Infogesellschaft ausgeschlossen. In Österreich lief eigentlich bereits im September die Begutachtungsfrist für die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002, mit der die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll, aus.
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002Doppebelastung befürchtet
In der EU-Richtlinie sind für die freie Werknutzungen [privates Herunterladen oder Speichern] gerechte Ausgleichszahlungen für die Urheber vorgesehen.
Konsumenten dürften hier nicht mit neuen Gebühren belastet werden, fordert die AK weiter. Demnach soll dafür gesorgt werden, dass Konsumenten künftig "nicht doppelt zur Kasse gebeten werden".
Das könne einmal beim Erwerb eines Datenspeichers etwa in Form einer von den Verwertungsgesellschaften schon einmal geforderten Pauschalgebühr auf Computerfestplatten geschehen und anschließend über Nutzungsentgelte, welche die Anbieter für jeden Datenzugriff immer öfter verlangen würden.
AK-Konsumentenschützer