Kopierschutz umgehen wird strafbar
Die Regierungsvorlage für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist am Dienstag planmäßig im Ministerrat abgesegnet worden. Damit wird die Copyright-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.
Das neue Gesetz bekräftigt prinzipiell das Recht auf Privatkopien von geschützten Werken "zum eigenen Gebrauch". Andererseits wird besonderes Augenmerk auf den "Schutz technischer Maßnahmen" gelegt.
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Demnach haben Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn "Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden" oder "wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird" oder "wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden".
Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Novelle nach dem Passieren des Ministerrates in der jetzt beschlossenen Form zum Gesetz wird. Sie wird als Nächstes an einen parlamentarischen Ausschuss verwiesen und voraussichtlich noch im Frühling im Parlament zur Abstimmung gebracht. Die EU-Copyright-Richtlinie wurde in den meisten Mitgliedsländern nicht fristgerecht umgesetzt. Zum Stichtag [22.12.02] hatten nur zwei der 15 Länder die teils heftig umstrittene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt [Dänemark und Griechenland].
Digitales EU-Copyright kommt späterHände weg von der geschützten CD
Bei der Regierungsvorlage handle es sich "ausschließlich um Regelungen, die notwendig sind, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen", sagte dazu Günter Auer, Leiter der Urheberrechtsabteilung im Justizministerium.
Kernstück der EU-Richtlinie, die mit der Novelle nun in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist es, "Schutzmaßnahmen" für Werke im digitalen Zeitalter angesichts neuer Verbreitungsmöglichkeiten - etwa durch das Scannen und Mailen von Dokumenten und im Internet - zu schaffen.
Daher gibt es laut Auer auch einige "völlig neue Regelungen", vor allem in Hinblick auf Kopierschutzmaßnahmen. So darf etwa künftig eine kopiergeschützte CD nicht "geknackt" werden - auch nicht von ihrem Besitzer, dem das Kopieren der Lieder zum privaten Gebrauch eigentlich erlaubt ist.
Nicht mehr enthalten sei jene Bestimmung zur Vervielfältigung von Werken, die im vergangenen Herbst bei der heimischen Medienwirtschaft auf Kritik gestoßen war. Dabei hatte es sich um einen Paragrafen zur Medienbeobachtung gehandelt. Festgehalten sei nun, dass von Zeitungsartikeln einzelne Kopien auf "analogen Trägern" zum eigenen Gebrauch hergestellt werden dürften, so Auer. Eine zusätzliche Bestimmung ermögliche die "entgeltliche" Verwertung von Artikeln, also etwa durch Medienbeobachtungsunternehmen.
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002"Nachbesserung" gefordert
Die Arbeiterkammer [AK] kritisierte diese geplanten Bestimmungen am Dienstag: "Die Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern", so AK-Konsumentenschützer Harald Glatz in einer Aussendung.
Hersteller könnten in Zukunft Sicherungskopien bei Software ebenso verhindern wie das Abspielen von Musik-CDs am PC.
"Kommerzielle Urheberinteressen werden also zu Lasten der Interessen der Konsumenten gestärkt", kritisiert Glatz. Daher müsse Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] dafür sorgen, dass das Recht auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht "völlig ausgehöhlt wird".
Glatz forderte daher eine "Nachbesserung" der Novelle.
AK fordert Schutz der Privatkopie