25.03.2003

ÖSTERREICH

Bildquelle: ORF.at

Kopierschutz umgehen wird strafbar

Die Regierungsvorlage für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist am Dienstag planmäßig im Ministerrat abgesegnet worden. Damit wird die Copyright-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt.

Das neue Gesetz bekräftigt prinzipiell das Recht auf Privatkopien von geschützten Werken "zum eigenen Gebrauch". Andererseits wird besonderes Augenmerk auf den "Schutz technischer Maßnahmen" gelegt.

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Demnach haben Rechteinhaber die Möglichkeit zu klagen, wenn "Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden" oder "wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird" oder "wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden".

Hände weg von der geschützten CD

Bei der Regierungsvorlage handle es sich "ausschließlich um Regelungen, die notwendig sind, um die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen", sagte dazu Günter Auer, Leiter der Urheberrechtsabteilung im Justizministerium.

Kernstück der EU-Richtlinie, die mit der Novelle nun in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist es, "Schutzmaßnahmen" für Werke im digitalen Zeitalter angesichts neuer Verbreitungsmöglichkeiten - etwa durch das Scannen und Mailen von Dokumenten und im Internet - zu schaffen.

Daher gibt es laut Auer auch einige "völlig neue Regelungen", vor allem in Hinblick auf Kopierschutzmaßnahmen. So darf etwa künftig eine kopiergeschützte CD nicht "geknackt" werden - auch nicht von ihrem Besitzer, dem das Kopieren der Lieder zum privaten Gebrauch eigentlich erlaubt ist.

"Nachbesserung" gefordert

Die Arbeiterkammer [AK] kritisierte diese geplanten Bestimmungen am Dienstag: "Die Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern", so AK-Konsumentenschützer Harald Glatz in einer Aussendung.

Hersteller könnten in Zukunft Sicherungskopien bei Software ebenso verhindern wie das Abspielen von Musik-CDs am PC.

"Kommerzielle Urheberinteressen werden also zu Lasten der Interessen der Konsumenten gestärkt", kritisiert Glatz. Daher müsse Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] dafür sorgen, dass das Recht auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht "völlig ausgehöhlt wird".