Musiktauschbörsen als "Sicherheitsrisiko"
Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft [Ifpi Austria] hat heute nach eigenen Angaben damit begonnen, "Unternehmen, Institutionen und Hochschulen" mit einer Broschüre vor den "Sicherheitsrisiken von Peer-to-Peer-Services" zu warnen.
In der Broschüre heißt es unter anderem: "Unautorisierte Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken - wie zum Beispiel Musik - auf Ihren Computern ziehen rechtliche und die Sicherheit betreffende Risiken für Ihre Organisation nach sich."
"Wer urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Software usw. herunterlädt oder ins Netz stellt, riskiert Sicherheits- und andere Risiken für Computer und Netzwerke", heißt es weiter.
Auf der Ifpi-Site stehen die Broschüren "Urheberrechtlich geschützte Werke und IT-Sicherheit" für Universitäten bzw. Unternehmen als PDF zum Download zur Verfügung.
Verband der Österreichischen Musikwirtschaft"Konkrete Maßnahmen"
"Vielen Unternehmen, Institutionen und Hochschulen ist teilweise gar nicht bewusst, dass ihre Computersysteme für den illegalen Download oder Upload urheberrechtlich geschützter Musik, Filme, Software usw. verwendet werden", erläutert Franz Medwenitsch, Ifpi-Geschäftsführer, in der Aussendung die Intention der Broschüre.
Zu den Risiken, "die sich aus der Teilnahme von Mitarbeitern oder Studierenden an illegalen Musikangeboten im Internet ergeben können", gehören laut der Ifpi "etwa das Umgehen von Firewalls, das Ausspionieren von Daten, das Einschleusen unerkannter Viren, der Missbrauch von Systemressourcen, der Verlust von Bandbreite und die Konsequenzen möglicher Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen".
Mit der Broschüre will die IFPI auch "konkrete Maßnahmen" aufzeigen, "um sich vor diesen Risiken zu schützen".
Dazu gehören demnach "die regelmäßige Überprüfung der Programme, die im System genutzt werden, eine Vereinbarung, die den Missbrauch der Computersysteme ausschließt, und das Sperren einzelner Ports".
Mustervertrag
Nach den Vorschlägen der Ifpi sollte jedes Unternehmen außerdem einen Copyright-Beauftragten einsetzen, der die Computer von Online-Tauschbörsen freihalten soll.
Auch eine ausführlich formulierte Vorlage für eine firmeninterne Richtlinie ist beigelegt.
Mit ihrer Unterschrift sollen sich die Mitarbeiter demnach dazu verpflichten, auf den Systemen, Geräten oder Speichermedien der Firma kein Peer-to-Peer-Netzwerk, keinen Peer-to-Peer-Index und kein Peer-to-Peer-Hilfsprogramm zu betreiben.
Die deutsche Ifpi hat vor sechs Wochen eine ähnliche Aktion durchgeführt.
Tauschbörsenabstinenz per Mustervertrag