31.03.2003

ENTWURF

Bildquelle: RTR

Das Telekom-Gesetz wird novelliert

Der neueste Entwurf des Verkehrsministeriums für die Novelle des Telekom-Gesetzes [TKG] sieht vor, dass die TA Endkundentarife wie bisher auch künftig vor Veröffentlichung vom Regulator genehmigen lassen muss. Zudem müssen diese Tarife künftig für jedermann "erschwinglich sein", sagt ein Abschnitt über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen [Universaldienst Telefonzellen, -bücher, -auskunft, auch Bereitstellung von Zugang zum Telefonnetz und Internet].

Nach der neuen Vorgabe müssten Entgelte für diese Leistungen künftig "unter Berücksichtigung der Erschwinglichkeit bundesweit einheitlich" genehmigt werden, wobei unter "erschwinglich" jener Preis angesehen wird, der die Kosten bei effizienter Leistungserbringung abdeckt.

... reguliert, wie reguliert wird

Einen im Frühjahr 2002 eingebrachten Antrag für das Jahr 1999, das der Konkurrenz eine Nachzahlung von bis zu 122 Mio. Euro beschert hätte, hat die TA im Herbst zurückgezogen.

Grundsätzlich soll nach dem neuen TKG der Regulator entscheiden, wo die Tarife noch reguliert werden und wo nicht. Die EU empfiehlt die Einteilung des Telekommunikationsmarktes in 18 Teilmärkte. Gibt es auf einem Teilgebiet noch einen Marktbeherrscher, so muss der nach dem neuen Entwurf bereits zwei Monate vor Veröffentlichung seine neuen Tarife beim Regulator zur Genehmigung anmelden.

UMTS-Lizenzen zum Verkauf

Künftig dürfen die Anbieter ihre teuer ersteigerten Mobilfunkfrequenzen auch verkaufen. Bisher fielen Frequenzen bei Nichtbenutzung an den Staat zurück. Das neue Telekom-Gesetz soll laut EU-Vorgabe bis 25. Juli dieses Jahres in Kraft treten.