Breitband soll absetzbar werden
Mit der heute von Finanzminister Karl-Heinz Grasser vorgestellten Steuerreform für 2004 sollen die Kosten für Breitbandanschlüsse absetzbar werden. Damit soll der Kreis der Nutzer dieser Technologie von bisher sechs Prozent der Haushalte und Unternehmen verdoppelt werden.
Jeder Österreicher, der ab 1. Juli einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Die Ersparnis soll je nach Einkommen bis zu 50 Prozent betragen. Die Aktion ist allerdings bis Ende 2004 befristet.
"Da es sich um eine Initiative zur Förderung von neuen Anschlüssen handelt, sind bestehende Anschlüsse von der Erleichterung nicht betroffen", erklärt Peter Schöndorfer, Pressesprecher des Finanzministeriums, im Gespräch mit der futureZone.
Heuer seien vier, für das nächste Jahr acht Millionen Euro budgetiert.
Absetzbar sind sowohl die Anschlussherstellung als auch die monatliche Grundgebühr.
Ebenfalls absetzbar werden sollen die Studiengebühren für Berufstätige. Ein Student [Einkommen 1.200 Euro] soll laut einem Rechenbeispiel Grassers durch die Absetzbarkeit von Studiengebühren und Breitband-Internet mit einem Vorteil von 595 Euro rechnen können.
Mit einer am Mittwoch vom Telekom-Regulator initiierten österreichweiten Breitbandinitiative soll Österreich vom derzeitit fünften Platz wieder in die europäische Poleposition gebracht werden.
Eine Breitbandoffensive für ÖsterreichISPA-Forderung nach Subvention
Der neu gewählte Präsident des Internet-Service-Provider-Verbands [ISPA], Johannes Schwerter, wiederholte vor zwei Wochen in einer Aussendung die ISPA-Forderung nach mehr Unterstützung von der Regierung für Breitbandzugänge.
Auf der einen Seite sollen von der Regierung Fördermaßnahmen sowohl für die private als auch für die kommerzielle Nutzung von Breitbandzugängen und auf der anderen Seite regulatorische und administrative Maßnahmen zur Unterstützung von Funkanbindungen und zur Verstärkung von E-Government eingeführt werden.
Eine Reduktion der Mehrwertsteuer für Breitbandentgelte auf zehn Prozent soll zudem nachfragestimulierend wirken und die "Eintrittsschwelle" senken. Das und die ebenfalls geforderten Direktfördermodelle sollen auch einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen einen schnellen Internet-Zugang ermöglichen.
Absetzbarkeit
Für die kommerzielle Nutzung sollen analog dem Forschungs- und
Förderungsfreibetrag erweiterte steuerliche Absetzmöglichkeiten
eingeführt werden.