Bund muss Überwachung selbst zahlen
Die Telekom-Branche kann aufatmen: Die Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekom-Firmen muss künftig der Bund tragen - und nicht die Telekom-Branche, wie ursprünglich von dieser befürchtet.
Der Verfassungsgerichtshof [VfGH] habe nun jenen Paragrafen im Telekom-Gesetz [TKG], der den Kostenersatz für Überwachungseinrichtungen bisher ausschloss, "als verfassungswidrig aufgehoben", hieß es heute in einer Pressemitteilung der UTA Telekom.
"Lediglich budgetäre Gründe vorgebracht"
Als Begründung habe der VfGH die "Nichtbeachtung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit" angeführt. Der VfGH werfe dem Bund vor, den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht einmal in Betracht gezogen
zu haben, sondern "lediglich budgetäre Gründe zur Rechtfertigung"
vorgebracht zu haben.
Provider haben bereits investiert
Die Strafverfolgung sei grundsätzlich eine Sache des Bundes, die Kosten seien daher auch vom Bund zu tragen, so die VfGH-Argumentation.
Die UTA habe bereits 500.000 Euro in die Errichtung der Überwachungseinrichtungen investiert, hinzu kämen jährlich etwa 35.000 Euro für notwendige Wartungsarbeiten, bemerkte UTA-Vorstand Johannes Schwertner.
Gegen die Übernahme der Kosten für Überwachungseinrichtungen hätten neben der UTA auch mehrere andere alternative Betreiber vor dem VfGH ein Verfahren angestrengt, hieß es bei der UTA.
Die gesetzliche Neuregelung soll nun entweder gleich ins neue TKG, das laut Plan bis 24. Juli beschlossen werden soll, eingearbeitet oder spätestens bis Ende 2003 per Novelle umgesetzt werden.