03.04.2003

AUFGEHOBEN

Bildquelle: fuZo

Bund muss Überwachung selbst zahlen

Die Telekom-Branche kann aufatmen: Die Kosten für Überwachungseinrichtungen bei Telekom-Firmen muss künftig der Bund tragen - und nicht die Telekom-Branche, wie ursprünglich von dieser befürchtet.

Der Verfassungsgerichtshof [VfGH] habe nun jenen Paragrafen im Telekom-Gesetz [TKG], der den Kostenersatz für Überwachungseinrichtungen bisher ausschloss, "als verfassungswidrig aufgehoben", hieß es heute in einer Pressemitteilung der UTA Telekom.

Provider haben bereits investiert

Die Strafverfolgung sei grundsätzlich eine Sache des Bundes, die Kosten seien daher auch vom Bund zu tragen, so die VfGH-Argumentation.

Die UTA habe bereits 500.000 Euro in die Errichtung der Überwachungseinrichtungen investiert, hinzu kämen jährlich etwa 35.000 Euro für notwendige Wartungsarbeiten, bemerkte UTA-Vorstand Johannes Schwertner.

Gegen die Übernahme der Kosten für Überwachungseinrichtungen hätten neben der UTA auch mehrere andere alternative Betreiber vor dem VfGH ein Verfahren angestrengt, hieß es bei der UTA.

Die gesetzliche Neuregelung soll nun entweder gleich ins neue TKG, das laut Plan bis 24. Juli beschlossen werden soll, eingearbeitet oder spätestens bis Ende 2003 per Novelle umgesetzt werden.