Beatles schon bald im iTunes Music Store

Kolportiert
27.11.2006

Die Songs der Beatles sollen exklusiv im Apple iTunes Music Store angeboten werden. Auch eine iPod-Werbung mit den "Fab Four" ist im Gespräch.

Jahrelang haben sich die Beatles dem Online-Verkauf ihrer Musik verweigert.

Während die Alben der legendären Band aus Liverpool in jeder Online-Tauschbörse erhältlich sind, sucht man nach "Revolver" und dem "White Album" in Online-Musikshops vergeblich.

Das könnte sich nun bald ändern, berichtet das US-Wirtschaftsmagazin "Fortune".

Exklusivangebot

Auf Vermittlung des Labels EMI sollen einander Steve Jobs und die verbliebenen Ex-Beatles näher gekommen sein, berichtet das Magazin.

Die Songs der Beatles sollen nun, bevor sie auch in anderen Online-Musikshops angeboten werden, zunächst exklusiv über den iTunes Music Store verkauft werden.

Der ehemalige Beatles-Tourmanager Neil Aspinall kündigte bereits im April dieses Jahres die Digitalisierung und Überarbeitung des Beatles-Katalogs für den Online-Musikverkauf an.

IPod-Werbung im Gespräch

Im Gespräch ist auch eine iPod-Werbung mit einem Beatles-Song. Zwar hat ein Anwalt der Beatles erst kürzlich den Einsatz der Songs der "Pilzköpfe" in der Werbung ausgeschlossen, für den Apple-Musik-Player sind jedoch auch schon Bob Dylan und U2 schwach geworden.

Laut "Fortune" steht der Verkauf des Beatles-Katalogs im iTunes Music Store unmittelbar bevor. Strittig sei lediglich die Dauer des Exlusivangebots der Songs im Apple-Store, heißt es.

Jahrelanger Rechtsstreit

Die Beatles und der kalifornische Computerkonzern Apple waren nicht immer gut aufeinander zu sprechen. Im Mai dieses Jahres setzte sich Apple in einem millionenschweren Markenstreit gegen die Beatles und ihr Label Apple Records durch.

Die britische Plattenfirma warf dem US-Konzern vor, mit dem Start seiner Musik-Internet-Aktivitäten eine jahrzehntealte Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen verletzt zu haben, in der die Nutzung des Logos und des Namens Apple geregelt wurde. Das Gericht in London wies die Klage sowie die Schadenersatzforderung von 2,8 Millionen US-Dollar jedoch zurück.

Einigung erwartet

Die Beatles kündigten Berufung gegen den Richterspruch an. Die für Februar nächsten Jahres angesetzte Verhandlung könnte sich jedoch erübrigen.

Marktbeobachter gehen davon aus, dass die leidige Angelegenheit als Teil einer Vereinbarung über den Online-Verkauf der Beatles-Musik aus der Welt geschafft wird.

(futurezone | Fortune)