07.04.2003

COPYRIGHT

Bildquelle: fuZo

Industrie warnt vor "Internetsteuer"

Nach heftiger Kritik von Seiten der AK-Konsumentenschützer weist auch der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie [FEEI] nun auf Mängel in der Regierungsvorlage der Urheberrechtgesetznovelle 2003 hin.

Besonders bei der Behandlung des Rechts auf Privatkopie und dessen Abgeltung sieht man noch gravierende Mängel.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Einführung neuer pauschalierter Urheberrechtsabgaben auf die Nutzung des Internets, was de facto einer "Internetsteuer" gleichkommen würde.

Die versteckte "Internetsteuer"

Schon bisher mussten Pauschalabgaben auf Inhalte, die "durch Rundfunk gesendet oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten¿ werden können, entrichtet werden.

Diese Regelung soll nun auf Inhalte, die "der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt" [also etwa im Internet veröffentlicht] werden, ausgedehnt werden.

Dies käme der Einführung einer "Internetsteuer" gleich. Unabhängig von der Nutzung etwa eines PCs müsste eine Pauschalabgabe entrichtet werden, obwohl jeder Urheber - gerade im Internet - den Zugang zu seinem Werk vollständig steuern und regulieren kann.

In Deutschland fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von 30 Euro je verkauftem PC.

Abgeltung der Privatkopie

Auch werde der Konsument mehrfach zur Kasse gebeten.

Einerseits erwirbt man mit dem Kauf einer CD auch das Recht auf eine Privatkopie, weiters müssen etwa für Brenngeräte und CD-Rohlinge auch Pauschalabgaben entrichtet werden und andererseits werden die Kunden mittels Kopierschutzverfahren und Digital-Rights-Management durch kostenpflichtige Inhalte im Internet nochmals zur Kasse gebeten.

Bereits derzeit werden Nutzer von Speichermedien aller Art [CDR, DVD, Memory Stick, Multimedia Card, Festplattenspeicher usw.] pauschal mit bis zu drei Euro pro Stunde Speicherzeit zur Kassa gebeten. Auch bei Kopierern, Scannern, Faxgeräten und Druckern würden bereits Abgaben eingehoben, die in keinem direkten Verhältnis zu der wirklichen Nutzung stehen.