23.04.2003

ENTWURF

Bildquelle: fuZo

Telekom-Gesetz führt Senderkataster ein

Am Entwurf für das neue Telekom-Gesetz [TKG], das laut EU-Vorgabe bis spätestens 24. Juli 2003 in Kraft treten soll, wird noch immer kräftig gefeilt.

Einer der Knackpunkte ist dabei die - relativ kostspielige - Erstellung eines österreichweiten Katasters über alle Sendemasten - ein Punkt, der neu in den Entwurf hineingenommen worden und daher zuvor nicht in Begutachtung gewesen ist.

Mit dem österreichweiten Senderkataster soll einem langjährigen Wunsch der Grünen Rechnung getragen werden.

Ob der Kataster beim Bundesumweltamt oder dem Infrastrukturministerium angesiedelt sein wird, wird derzeit noch diskutiert. Die Betreiber favorisieren naturgemäß eine Ansiedlung beim Verkehrsministerium.

Europaweite Vereinheitlichung

Das neue TKG soll laut EU-Vorgaben einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen und einheitliche Rechtssicherheit bringen.

Der Telekom-Markt soll künftig in 18 statt bisher vier Teilmärkte gegliedert werden, erlaubt sind künftig die Übertragung von Mobilfunkfrequenzen und die Mitnahme der Telefonnummer beim Betreiberwechsel [Nummernportabilität].

Die von den Betreibern seit Jahren geforderte Neuregelung des gerichtlichen Instanzenzugs bringt das neue TKG hingegen nicht. Auch die von der Telekom Austria [TA] erhoffte Lockerung der Regulierung für die Telefontarife ist nicht in Sicht.

Die TA soll laut neuem TKG künftig weiterhin von der Konkurrenz eine Abgeltung für die im Rahmen der Universaldienstverordnung erbrachten Leistungen bekommen. Der Antrag auf diese Kostenrückerstattung war bisher unbefristet, künftig muss die TA diesen Antrag binnen eines Jahres einbringen.