Aktionstag gegen Datenspeicherpflicht

14.12.2006
11.12.2006

Der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beklagt Informationsdefizite zur Speicherpflicht von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten.

Am 14. Dezember 2005 wurde die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament beschlossen. Die Folgen des Beschlusses sind laut dem Arbeitskreis jedoch den wenigsten Leuten bekannt.

Die meisten Menschen wüssten nicht, dass durch die geplante Vorratsdatenspeicherung ein Großteil ihres Privatlebens nachvollziehbar werde, kritisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" fordert die Initiative nun von den Medien verstärkte Aufklärung über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation".

"Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", meint Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Besorgte Bürger sollen nun kritische Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften und Fernsehsendungen einfordern. Einen Musterbrief dazu stellt die Initiative auf ihrer Website bereit. Zur Bewusstseinsbildung soll auch eine Verhüllungsaktion privater Internet-Seiten beitragen.

Im Widerspruch zu Datenschutzgesetzen

Laut neuer Richtlinie müssen Telekoms und Internet-Provider auf ein Jahr zwingend speichern, wer mit wem wann wo telefoniert hat. Verkehrsdaten von Internet-Einwahl und E-Mail-Versand beziehungsweise -Abruf müssen in Zukunft ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden.

In Deutschland wie in Österreich steht die neue EU-Richtlinie in offenem Widerspruch zu den derzeit gültigen Datenschutzgesetzen. Denn die schreiben vor, dass Verbindungsdaten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie zur Abrechnung - inklusive Einspruchsfrist des Kunden - benötigt werden.

In Deutschland wurde bereits ein Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Vorratsdatenspeicherung soll dort im Herbst 2007 in Kraft treten.

Verfassungsklage in Vorbereitung

Bereits 6.000 Deutsche haben Vollmachten für eine Verfassungsklage gegen die kommende Speicherpflicht von Verkehrsdaten aus Telefonnetzen und dem Internet abgegeben.

Umsetzung in Österreich

In Östereich wird die einjährige Speicherdauer für Telefonie-Verkehrsdaten frühestens im Sommer 2007 gesetzlich verankert werden. Ob mit den dazu nötigen Gesetzesinitiativen bereits angefangen wurde, ist Gegenstand einer Anfrage von ORF.at im Justizministerium.

Für die Internet-Daten hat Österreich zusammen mit anderen EU-Staaten eine weitere Übergangsfrist von zusätzlichen 18 Monaten ausgehandelt.