25.04.2003

USA

Bildquelle: ORF.at

Provider muss Kazaa-User identifizieren

Der Provider Verizon scheint seinen Kampf gegen die Musikindustrie um die Bekanntgabe der Identitäten von zwei Tauschbörsen-Benutzern vorerst verloren zu haben.

US-Bundesrichter John Bates hat Verizons Argument, dass das US-Copyrightgesetz DMCA [Digital Millennium Copyright Act] gegen die freie [und anonyme] Meinungsäußerung und damit die Verfassung verstößt, zurückgewiesen.

Bates lehnte auch eine Aussetzung seines ursprünglichen Urteils ab, bis ein Berufungsgericht anders entscheidet, wofür Verizon nur noch zwei Wochen Zeit bleiben. Sollte die Berufung nicht gelingen, muss Verizon die Namen der User der RIAA [Recording Industrie Association of America] endgültig bekannt geben - worauf diese wegen illegalen Musiktauschs verklagt werden sollen.

Verizon wehrt sich

Verizon sieht in dem Urteil ein Untergraben der Privatsphäre der Kunden. Der Provider kündigte an, jedes legale Mittel anwenden zu wollen, um die Privatsphäre seiner Kunden zu schützen, und will unverzüglich um einen Aufschub ansuchen.

Die RIAA beruft sich bei ihrer Forderung auf die Bekanntgabe der Identität auf Kapitel 512 des DMCA. Dort sei genau festgelegt, dass ein Urheberrechtehalter das Recht darauf habe, von einem Provider Informationen über einen Teilnehmer zu verlangen, falls dieser Copyright-geschütztes Material anbiete. Dazu sei nicht einmal eine vorherige richterliche Bestätigung notwendig.

Verizon hingegen sieht sich von der Regelung nicht betroffen, da man die illegalen Inhalte bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk nicht selbst anbiete, sondern nur die Leitung zur Verfügung stelle. Die Daten befänden sich auf der privaten Festplatte des Users.

Unangebrachte Bedenken

Bates anerkannte die Bedenken, dass die Identifizierung auf Grund des DMCA "manche Internet-User von ansonsten legalen Aktivitäten abhalten könnte" und dass manche Urheberrechtsinhaber das Gesetz missbrauchen könnten, um persönliche Informationen von schuldlosen Usern zu erhalten.

Doch diese Bedenken seien unzureichend und zudem sei die letzten fünf Jahre Derartiges nicht passiert, so Bates.

Der Richter führte weiters aus, dass das DMCA adäquate Schutzmaßnahmen beinhalte, wie die Forderung nach einer vereidigten Aussage eines Urheberrechtsinhabers, dass jede Information, die von Providern eingeholt wird, nur zum Schutz des eigenen Urheberrechts verwendet werde.