25.04.2003

COPY & RIGHT

Bildquelle: fuZo

Diskussion vor Urheberrechtsnovelle

Die EU-Informationsrichtlinie für Copyright sorgt kurz vor ihrer Umsetzung in nationales Recht immer noch für Kontroversen.

Am 29. April soll das Urheberrecht auch hier zu Lande novelliert werden. Knackpunkte sind dabei beispielsweise DRM-Systeme und das Recht auf Privatkopien.

Das Urheberrecht hinke "seit der französischen Revolution immer wieder der technischen Entwicklung hinterher", meint etwa Bernhard Günter, Urheberrechtsexperte des Musikinformationszentrums [MICA]. Daran werde sich auch mit der Umsetzung der EU-Inforichtlinie nichts Wesentliches ändern.

Er bekrittelt eine fehlende qualifizierte Auseinandersetzung aller beteiligten Interessengruppen mit dem Thema.

Internet-Steuer vs. genaue Abrechnung

Eine der entscheidenden Fragen für Musiker seien derzeit die Internet-Downloads. "Wie komplett kann man das regulieren?" sei die Frage: Die pauschale, der Leerkassettenvergütung ähnliche "Internet-Steuer" stehe dabei auf der einen, die genaueste Erfassung aller Downloads auf der anderen Seite des Spektrums. "Ich glaube nicht, dass sich das Recht im Endeffekt gänzlich auf die eine oder andere Seite schlagen wird."

Zufrieden ist Medwenitsch mit dem gesetzlich festgeschriebenen Schutz technischer Maßnahmen gegen Cracken von Kopierschutz. Verstöße können mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden.

Ein Argument, das sich auch umkehren ließe, wie Günther anhand des Digital Rights Management [DRM], mit dem in Zukunft Musikdateien technisch geschützt werden sollen, schildert: "Eigentlich wäre das der Freibrief, auch vollkommen unzureichende DRM-Mechanismen zu bauen, wenn der rechtliche Schutz alleine stark genug wäre."

Dennoch: Ein "Urheberrecht ohne Graubereiche wird es letztendlich nicht geben", so Günther, die "große Urheberrechtsreform ist die Novellierung sicher nicht. Aber die war ja auch nicht geplant."

Marktrückgang bei CD-Verkäufen

Medwenitsch räumt ein, dass die rückläufigen Verkaufszahlen in der Musikwirtschaft nicht ausschließlich auf Raubkopien und den Online-Tausch zurückzuführen seien. "Ein Marktrückgang von acht bis zehn Prozent hat immer eine Fülle von Ursachen."

Die Beträge, die sich über die Verwertungsgesellschaften aus dem Online-Bereich lukrieren lassen, seien derzeit "sehr gering", so Günther. Wie überhaupt das Urheberrecht für die finanzielle Existenz der meisten Komponisten weniger bedeutsam ist als gemeinhin angenommen: Von fast 10.000 bei der AKM eingeschriebenen Komponisten sind nur 356 als Genossenschafter registriert - das heißt diese beziehen regelmäßig ein relativ hohes Einkommen aus ihrer schöpferischen Tätigkeit.