US-Urteil: Tauschbörsen sind legal
Die Tauschbörsen-Betreiber Streamcast Networks und Grokster haben nun vor einem US-Bundesgericht einen überraschenden Sieg gegen die Film- und Musikindustrie errungen.
Laut dem Urteil sind weder Morpheus-Betreiber Streamcast noch Grokster für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer ihrer Software verantwortlich.
"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfügung, aber die User können entschieden, ob sie diese für legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begründete Richter Stephen Wilson die Entscheidung.
Kein Unterschied zu Videorekordern
"Grokster und Streamcast unterscheiden sich damit im Wesentlichen
nicht von Herstellern von Videorekordern oder Kopiergeräten, die
auch zu Urheberrechtsverletzungen genutzt werden können."
Das Urteil wertet zwar in keinster Weise die Legalität der Downloads Copyright-geschützter Inhalte, könnte aber Anbieter von dezentralisierten Tausch-Netzwerken davor bewahren, für die Nutzung der Software gerade stehen zu müssen.
Auch könnte es den Weg aus der Illegalität ebnen und zu möglichen Verhandlungen mit der Unterhaltungsindustrie über Lizenzabgaben führen.
Seit Napster haben verschiedene Peer-to-peer-Dienste [P2P] der Industrie unterschiedliche Modelle zur Vergütung der Urheberrechte angeboten, sind bisher mit ihren Anliegen aber immer abgeblitzt.
Kazaa-Prozess kommt noch
Das Urteil gilt nur für die aktuellen Versionen von Morpheus und
Grokster [nicht für frühere] und kann auch nicht direkt auf Kazaa
angewandt werden, dessen Betreiber Sharman Networks ebenfalls im
Visier der Unterhaltungsindustrie ist. Kazaa erwartet ein eigenes
Verfahren vor Gericht.
Schock für Unterhaltungsindustrie
Die Kläger, die Motion Picture Association of America [MPAA] sowie die Recording Industry Association of America [RIAA], sind von dem Urteil unterdessen schwer enttäuscht und kündigen Berufung an.
"Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermöglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden müssen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitäten sehen."
Die RIAA gibt sich hingegen wortkarg: "Wir überprüfen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen."
Geht das Verfahren in Berufung, kommt es bis vor den U.S. Supreme Court und kann sich noch über Jahre ziehen.
Verfahren läuft seit Oktober 2001
Die Klage wurde bereits im Oktober 2001 von der RIAA und der MPAA
eingereicht. Die Kläger warfen den Tauschbörsen eine Verletzung des
US-Urheberrechts vor. Ihre Software würde es den Kunden erlauben,
illegal Filme und Musikdateien zu kopieren. Die Tauschdienste
verteidigten sich mit der Begründung, dass ihre Services von
Künstlern und Archiven legal genutzt werde. Auf den Missbrauch der
Software hätten sie keinen Einfluss.