26.04.2003

ÜBERRASCHEND

Bildquelle: fuZo

US-Urteil: Tauschbörsen sind legal

Die Tauschbörsen-Betreiber Streamcast Networks und Grokster haben nun vor einem US-Bundesgericht einen überraschenden Sieg gegen die Film- und Musikindustrie errungen.

Laut dem Urteil sind weder Morpheus-Betreiber Streamcast noch Grokster für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer ihrer Software verantwortlich.

"Die Angeklagten stellen zwar die Software zur Verfügung, aber die User können entschieden, ob sie diese für legale oder illegale Zwecke gebrauchen," begründete Richter Stephen Wilson die Entscheidung.

Das Urteil wertet zwar in keinster Weise die Legalität der Downloads Copyright-geschützter Inhalte, könnte aber Anbieter von dezentralisierten Tausch-Netzwerken davor bewahren, für die Nutzung der Software gerade stehen zu müssen.

Auch könnte es den Weg aus der Illegalität ebnen und zu möglichen Verhandlungen mit der Unterhaltungsindustrie über Lizenzabgaben führen.

Seit Napster haben verschiedene Peer-to-peer-Dienste [P2P] der Industrie unterschiedliche Modelle zur Vergütung der Urheberrechte angeboten, sind bisher mit ihren Anliegen aber immer abgeblitzt.

Schock für Unterhaltungsindustrie

Die Kläger, die Motion Picture Association of America [MPAA] sowie die Recording Industry Association of America [RIAA], sind von dem Urteil unterdessen schwer enttäuscht und kündigen Berufung an.

"Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die zu Piraterie ermutigen, sie ermöglichen und dann auch noch davon profitieren, auch zur Verantwortung gezogen werden müssen," wettert MPAA-Sprecherin Marta Grutka. "Wir hoffen, dass die Leute das jetzt nicht als Einladung zru Fortsetzung ihrer illegalen Aktivitäten sehen."

Die RIAA gibt sich hingegen wortkarg: "Wir überprüfen derzeit die Entscheidung und werden Berufung einlegen."

Geht das Verfahren in Berufung, kommt es bis vor den U.S. Supreme Court und kann sich noch über Jahre ziehen.