Bundestag debattiert über Polizei-Trojaner
Von den Grünen beantragte Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag zeigt Brüche in der großen Koalition von SPD und CDU auf.
Zwischen der deutschen SPD-CDU/CSU-Regierung und der Opposition im Bundestag ist ein Streit ausgebrochen, ob und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.
SPD laviert
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte am Mittwoch in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages zu den Online-Durchsuchungen, eine solche Maßnahme stelle einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Das könne nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.
Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.
Polizei-Trojaner "sind im Regelfall für handelsübliche Virenscanner unsichtbar, da sie vorab gegen gängige Sicherheitssysteme getestet werden und im Normalfall ausschließlich der Behörde bekannt sind", erklärte der österreichische Sicherheitsexperte Josef Pichlmayr gegenüber ORF.at.
Warten auf den BGH
Allerdings bestehen nach Wielands Darstellung Meinungsunterschiede zwischen dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium, das hier relativ zurückhaltend argumentiere. Im übrigen solle zuerst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes [BGH] abgewartet werden, bei dem es Bedenken gegen einen Zugriff ohne Anzeige gebe.
Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte am 25. November einen Beschluss vorgenommen, nach dem Online-Durchsuchungen von PCs nicht genehmigungsfähig und daher illegal seien.
Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] hat vor kurzem im Rahmen eines "Programmes zur Stärkung der inneren Sicherheit" zusätzliche Mittel zur Online-Durchsuchung von PCs bereitgestellt.
Dabei verhalten sich die staatlichen Fahnder prinzipiell nicht anders als Hacker und Cyber-Kriminelle, die mit digitalen trojanischen Pferden und anderer Schad-Software in den PC eindringen.
Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe.
(dpa | futurezone)